bin nach einigen Seiten im Net bzgl. Geheimcodes nun völlig irritiert. Ich empfehle Ihnen den Artikel "Der Geheimcode - Chronologie eines Missverständnisses" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php. Hier werden die Eigenheiten der Zeugnissprache anschaulich beschrieben.
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Note 2 Sie zeichnet sich durch ihre große persönl. Einsatzbereitschaft und reges Interesse an allen betriebl. Vorgängen aus
Fachwissen: Note 2Frau ... verfügt über gute Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung und ist in der Lage, dieses Wissen in die Praxis umzusetzen
Arbeitsweise: Note 3Während der bisherigen Dauer ihrer Tätigkeit in uns. Unternehmen haben wir sie als eine zuverlässige u. gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt, die ihre Aufgaben selbständig und termingerecht erledigt
Leistungszusammenfassung: Note 2 Die ihr übertragenen Tätigk. werden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt
Verhalten: Note 1Sie ist ehrlich, pünktlich und ordentlich.
Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten u. Mitarbeitern sind stets einwandfrei.
Schlussteil: Note -Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch v. Frau ... erteilt. Sie steht in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Es fehlen Angaben zur Befähigung und zum Erfolg. Einige Aussagen sind unvorteilhaft bzw. unglücklich formuliert, u.a. "Wir haben sie als ... kennen gerlernt" (statt "Sie ist..."), "die Aufgaben werden ... ausgeführt" (passiv statt aktiv) oder "Sie ist ehrlich, pünktlich und ordentlich" (hier fehlt u.a. das wichtige Adverb "stets", so dass der Eindruck entstehen kann, die Beurteilte war "nicht immer" ehrlich) usw.
Aber: Die hier zitierten Noten und Auffälligkeiten könnend nur unter Vorbehalt genannt werden. Denn ohne Kenntnis der Stelle und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.