Autor Thema: benötige eiligst Hilfe im Falle Zwischenzeugnis  (Gelesen 2296 mal)

Gina

  • Gast
benötige eiligst Hilfe im Falle Zwischenzeugnis
« am: Juli 25, 2005, 17:42:12 Nachmittag »
Hallo und guten Tag...

bin nach einigen Seiten im Net bzgl. Geheimcodes nun völlig irritiert. Stelle nun alles in Frage...und führe nun vorsichtshalber mal "fast" den gesamten Inhalt auf:

(nach Einleitung, Werdegang und Tätigkeitsbeschreibung für meine Arbeit im Büro) steht im folgenden:

Frau ... verfügt über gute Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung und ist in der Lage, dieses Wissen in die Praxis umzusetzen (????)

Während der bisherigen Dauer ihrer Tätigkeit in uns. Unternehmen haben wir sie als eine zuverlässige u. gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt, die ihre Aufgaben selbständig und termingerecht erledigt (negativ???)

Sie zeichnet sich durch ihre große persönl. Einsatzbereitschaft und reges Interesse an allen betriebl. Vorgängen aus (...kommt mir sehr komisch vor...). Die ihr übertragenen Tätigk. werden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt (Note 2???)
Sie ist ehrlich, pünktlich und ordentlich.

Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten u. Mitarbeitern sind stets einwandfrei.(...ich denke der Satz ist normal, oder?)

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch v. Frau ... erteilt. Sie steht in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis (ist der Schlußsatz für ein Zwischenzeugnis ok...oder könnte auch etwas positiveres dort stehen???)

Wüßte gerne, wenn hier negatives verschlüsselt wurde - welche Sätze es sind...was tatsächlich über mich ausgesagt wird und welche Note das Zeugnis allgemein wohl vermittelt.

Herzlichen Dank im voraus
Gruß Gina

Klaus Schiller

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benötige eiligst Hilfe im Falle Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Juli 26, 2005, 21:20:25 Nachmittag »
bin nach einigen Seiten im Net bzgl. Geheimcodes nun völlig irritiert.
Ich empfehle Ihnen den Artikel "Der Geheimcode - Chronologie eines Missverständnisses" unter http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php. Hier werden die Eigenheiten der Zeugnissprache anschaulich beschrieben.

Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
 
Bereitschaft: Note 2
Sie zeichnet sich durch ihre große persönl. Einsatzbereitschaft und reges Interesse an allen betriebl. Vorgängen aus

Fachwissen: Note 2
Frau ... verfügt über gute Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung und ist in der Lage, dieses Wissen in die Praxis umzusetzen

Arbeitsweise: Note 3
Während der bisherigen Dauer ihrer Tätigkeit in uns. Unternehmen haben wir sie als eine zuverlässige u. gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt, die ihre Aufgaben selbständig und termingerecht erledigt

Leistungszusammenfassung: Note 2
Die ihr übertragenen Tätigk. werden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt

Verhalten: Note 1
Sie ist ehrlich, pünktlich und ordentlich.
Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten u. Mitarbeitern sind stets einwandfrei.

Schlussteil: Note -
Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch v. Frau ... erteilt. Sie steht in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.


Es fehlen Angaben zur Befähigung und zum Erfolg. Einige Aussagen sind unvorteilhaft bzw. unglücklich formuliert, u.a. "Wir haben sie als ... kennen gerlernt" (statt "Sie ist..."), "die Aufgaben werden ... ausgeführt" (passiv statt aktiv) oder "Sie ist ehrlich, pünktlich und ordentlich" (hier fehlt u.a. das wichtige Adverb "stets", so dass der Eindruck entstehen kann, die Beurteilte war "nicht immer" ehrlich) usw.
Aber: Die hier zitierten Noten und Auffälligkeiten könnend nur unter Vorbehalt genannt werden. Denn ohne Kenntnis der Stelle und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.  Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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