Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Note - Frau XX arbeitete sich zügig in die verschiedenen Aufgabengebiete ein
Arbeitsweise: Note 3und führte die ihr übertragenen Arbeiten verantwortungsbewusst und selbständig durch.
Leistungszusammenfassung: Note 2 Frau XX erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Verhalten: Note 3-4Frau XX verhielt sich gegenüber ihren Kollegen stets hilfsbereit. Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei.
Schlussteil: Note 3-4Frau XX verlässt unser Unternehmen zum 30.06.2005 auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau XX für die geleisetete Arbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Es fehlen Aussagen zur Befähigung, zum Fachwissen und zum Arbeitserfolg. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Unverzichtbar sind für eine Aufgabe in der Kundenbetreuung natürlich auch Aussagen zum Verhalten gegenüber Kunden. Unvorteilhaft ist auch das Fehlen dynamischer Attribute wie effizient, zielstrebig, motiviert. Das Attribut "zügig" bezieht sich nur auf die Einarbeitungsphase. Die Gesamtnote 2 ist daher nicht glaubwürdig.
Und auch der Schlusssatz ist zu knapp ausgefallen:
Wir danken Frau XX für die geleistete Arbeit
(besser: stets guten Leistungen) und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs
- und Lebensweg
weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Ich empfehle Ihnen, das Zeugnis überarbeiten zu lassen und beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.pdf.