Autor Thema: Beurteilung Arbeitszeugnis  (Gelesen 3405 mal)

Tini81

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Beurteilung Arbeitszeugnis
« am: März 15, 2006, 09:37:45 Vormittag »
Hallo Ihr Lieben!

Scheide zum 31.03. und nach 7 1/2 Jahren aus meinem Ausbildungsbetrieb aus. (Bürokauffrau)

Bin mit meinem Arbeitszeugnis absolut nich einverstanden und wollte euch nach eurer Meinung fragen. Also ich finde, da wurde schnell was "hingefutschelt":

Frau XY, geboren am XY in XY, befand sich vom ... bis zum ... in unserer Unternehmung als Auszubildene für Bürokommunikation. Anschließend wurde sie als Angestellte übernommen.

Schon nach kurzer Zeit war festzustellen, dass Frau XY über eine große Berufserfahrung verfügt. (Also allein dieser Satz ist ja wohl schon lächerlich!!!) Ihre Fachlichen Kenntnisse entsprechen dem neuesten Stand der Technik.
Durch die Teilnahme an freiwilligen Weiterbildungskursen hat Frau XY ihr Fachwissen erweitert. In der Praxis wendete sie diese neu erworbenen Kenntnisse an.
Auch in schwierigen Situationen zeichnete Frau XY sich durch eine schnelle Auffassungsgabe aus und fand daher stets optimale Lösungen. Auch bei hohen Belastungen bewältigte sie ihre Aufgaben immer termingerecht und einwandfrei.
Frau XY arbeitete zuverlässig und zügig. Die Anforderungen an die Arbeitszeiten wurden von ihr immer flexibel erfüllt.

Die Arbeitsqualität lag weit über den Anforderungen. Aufgrund ihrer außergewöhnlichen Leistungen waren wir mit ihr stets voll zufrieden. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.
Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie auch bei unseren Kunden und Geschäftspartnern sehr beliebt. (Heißt das nicht, dass ich nur am quatschen war?)
Die Trennung von Frau XY erfolgt in bestem Einvernehmen. Wir wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.

Klaus Schiller

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Beurteilung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: März 15, 2006, 12:22:50 Nachmittag »
Die Formulierung "Schon nach kurzer Zeit war festzustellen, dass Frau XY über eine große Berufserfahrung verfügt" ist in der Tat unsinnig, wenn Sie bei Eintritt in den Betrieb als Auszubildende über keine Berufserfahrung verfügten. Auch der "neuste (Wissens-) Stand der Technik" ist für eine Bürokauffrau ungewöhnlich. Die "Beliebtheit" bei Kunden ist hingegen nicht negativ zu werten.
Insgesamt wirkt der Text recht pauschal, wirklich negativ ist aber der Schlussteil: kein Dank, kein Bedauern und ein sehr knapper Zukunftswunsch wecken arge Zweifel an der Glaubwürdigkeit der für sich betrachtet guten Noten.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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