Das Zeugnis enthält einige Auffälligkeiten, die zu Ihren Ungunsten interpretiert werden können.
Hierzu zählt u.a.
- das Zeugnis wirkt sehr unstrukturiert. Der Leistungsteil eines wohlgeordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) udn Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens
- das Zeugnis enthält Leerstellen, so fehlen komplett dynamische Atribute und eine Bewertung des Fachwissens. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten eines Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft)
- das Zeugnis enthält unnötige Wiederholungen, z.B.: "...stets von guter Qualität"; "... waren von hoher Qualität", "...und genaue Mitarbeiterin"; "... stets mit großer ... Genauigkeit"...
- Es fehlt das Wort "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch. Das könnte als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei
- Formulierungen wie "wir haben sie als ... kennen gelernt" (statt "sie war/ist..." können als Distanzierung gedeutet werden, siehe auch Urteilsdatenbank, Stichwort "Formulierungen"
Genauere Angaben sind ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben leider nicht möglich. Der Leistungsteil muss immer auch auf die Aufgabenbeschreibung abgestimmt sein.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php