Autor Thema: Beurteilung studentische Hilfskraft  (Gelesen 4904 mal)

Jürgen

  • Gast
Beurteilung studentische Hilfskraft
« am: Februar 27, 2007, 12:52:12 Nachmittag »
Könnte sich jemand mein Zeugnis mal anschauen? Ich studiere BWL und habe 2 Jahre 20h pro Woche in einer Förderbank gearbeitet.

Vielen Dank im voraus!



Herr xxx, geb. xxx, war vom 24. Januar 2005 bis zum 23. Januar 2007 als studentische Hilfskraft  bei xxx beschäftigt.

Herr xxx unterstützte die MitarbeiterInnen der Abteilung Wirtschaftsförderung I hauptsächlich bei der Erledigung folgender Aufgaben:

- Jahresabschlussanalysen von Kundenbilanzen sowie Auswertung von aktuellen betriebswirtschaftlichen Daten mit Hilfe eines Risikomanagementsystems
- Prüfen und Beurteilen von Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- Überwachen der Auflagenerfüllung
- Bearbeitung von Auszahlungsanträgen
- Datenerfassung, Aktenpflege und Terminkontrolle

Aufgrund seines Studiums verfügt Herr xxx über gute Voraussetzungen für die Tätigkeit in unserem Haus. Das für die Erledigung seiner Aufgaben notwendige Spezialwissen erarbeitete er sich selbständig in kürzester Zeit und wendete es jederzeit erfolgreich an.

Herr xxx war sehr engagiert und unterbreitete selbständig Lösungsvorschläge, die wir gern aufgriffen. Durch seine zügige und gewissenhafte Arbeitsweise gelang es ihm, Aufgaben jederzeit termingerecht und in sehr guter Qualität zu erfüllen. Seine Leistungen entsprachen stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir lernten Hernn xxx als einen angenehmen Kollegen kennen, der sich gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden jederzeit vorbildlich verhielt.

Das Arbeitsverhältnis mit Hernn xxx endet durch Fristablauf. Wir bedauern, dass wir ihm keinen weiterführenden Vertrag anbieten können.

Für seine wertvolle Unterstützung danken wir Herrn xxx und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.



Eins ist mir aufgefallen: "selbständig" wird doch nach neuer Rechtschreibung selbstständig geschrieben, oder? Ist das nur ein Versehen oder hat das etwas zu bedeuten? Außerdem wurde es gleich zweimal benutzt.

Maggy

  • Gast
Beurteilung studentische Hilfskraft
« Antwort #1 am: Februar 28, 2007, 00:47:47 Vormittag »
Ich kann keine gravierenden Auffälligkeiten erkennen. Außer vielleicht:
Aufgrund seines Studiums verfügt Herr xxx über gute Voraussetzungen für die Tätigkeit in unserem Haus. Das für die Erledigung seiner Aufgaben notwendige Spezialwissen erarbeitete er sich selbständig in kürzester Zeit und wendete es jederzeit erfolgreich an.
Das Wissen wird im Grunde gar nicht bewertet.

Bei "Selbständig" kann man meines Wissens beide Schreibweisen verwenden.


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