Autor Thema: Bewertung meiner Praktikumsbeurteilung  (Gelesen 2648 mal)

Nase

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Bewertung meiner Praktikumsbeurteilung
« am: September 12, 2005, 12:25:54 Nachmittag »
Sehr geehrtes Arbeitszeunis-Team,
ich studiere im 4. Semester und habe neulich mein Pflichtpraktikum in einem Architekturbüro abgeleistet. Mit Beendigung bekam ich auch meine Praktikumsbeurteilung und wie ich meine ist diese nicht sonderlich gut ausgefallen. Sie enspricht teilweise nicht der Wahrheit und ich glaube, dass ich mich mit dieser Beurteilung nicht unbedingt erfolgreich bewerben kann.

Doch fällen Sie selbst ein Urteil:

... Ihre Aufgaben im Praktikum umfassten ein breites Spektrum. Sie war beteiligt am Erstellen des Aufmaßes des Rathauses... Sie zeichnete, weitgehend  selbständig, die Fassadenansichten des Rathauses..

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben in einem sicheren und gewissenhaften Arbeitsstil. Dabei konnte sie auf ein solides Grundwissen zurückgreifen und sich gleichzeitig neue Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen.

Sie ist in der Lage, neue Situationen zu analysieren und konstruktive Lösungen zu finden, um ein angemessenes Ergebnis sowohl in technischer  als auch in ästhetischer Hinsicht zu erzielen. Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen entsprochen.
Wir glauben, dass Frau X für den von ihr eingeschlagenen beruflichen Werdegang geeignet ist und die Chance bekommen wird, dies auch praktisch umzusetzen.

Für ihr weiteres Studium wünschen wir ihr viel Erfolg.

L..., September 2005

Klaus Schiller

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Bewertung meiner Praktikumsbeurteilung
« Antwort #1 am: September 13, 2005, 00:07:19 Vormittag »
Das Zeugnis ist in der Tat unterdurchschnittlich, wobei vor allem die Leistungszusammenfassung entscheidet („unseren Erwartungen und Anforderungen entsprochen“, Gesamtnote 4). Auch sehr zurückhaltende Wertungen wie „angemessenes Ergebnis“ oder  „für den von ihr eingeschlagenen beruflichen Werdegang geeignet“ sind abwertend. Zudem enthält das Zeugnis auffällige Leerstellen, es fehlen z.B. dynamische Attribute (motiviert, effizient) oder Aussagen zum Verhalten. Dies wird in der Regel als „beredtes Schweigen“ gedeutet (Note mangelhaft).

Allerdings muss für ein Pflichtpraktikum eigentlich kein „qualifiziertes Zeugnis“ erstellt werden, eine einfache, wertfreie Bescheinigung genügt. Entscheidend ist nicht die Leistung, sondern nur die Teilnahme.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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