Autor Thema: Bewertung Zwischenzeugnis  (Gelesen 2598 mal)

Anna

  • Gast
Bewertung Zwischenzeugnis
« am: April 17, 2008, 08:34:13 Vormittag »
Hallo,
ich war bis Ende des Jahres bei einer Firma beschäftigit (befristet), die zum Jahreswechsel von einer anderen Firma übernommen wurde. Ich habe von der neuen Firma einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Nun habe ich ein Abschlusszeugnis für meine Tätigkeit bei der alten Firma bekommen, obwohl sich an meiner Tätigkeit etc. nicht geändert hat - nur der offizielle Firmenname. Sollte ich in diesem Fall nicht ein Zwischenzeugnis bekommen?

Könntet Ihr mir bitte bei der Entschlüsselung der Bewertung helfen?
- Wir haben Frau X als sehr motivierte und dynamische Mitarbeiterin kennengelernt.
- ... hat sich sehr schnell in ihre Aufgabengebiete eingearbeitet
- ... ihre guten Fachkenntnisse
- ... zeigte stets grosse Einsatzbereitschaft
- ... besitzt notwendige Flexibilität, sich schnell auf Neuerungen einzustellen
- ... arbeitet sehr selbständig
- ... auch unter grosser Belatung und Termindruck
- ... strukturierten Arbeitsweise
- ... hohen Organisationskompetenz
- ... sehr zuverlässige Mitarbeiterin
- ... waren mit den Leistungen stets und in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden
- ... Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war teamorientiert, kooperativ, loyal und stets vorbildlich
- ... Kunden gegenüber trat sie sicher auf und stellte sich die individuellen Wünsche jeweils optimal ein
- ... Kunden schätzten ihre fachliche Kompetenz und aktive Betreuung

Vielen Dank und liebe Grüße!

Sonido

  • Gast
Re: Bewertung Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 17, 2008, 22:31:21 Nachmittag »
Bei der Analyse sollte immer mir größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen werden. Ich kenn jetzt z.B. weder deinen Beruf, noch deine konkreten Aufgaben, weiß nicht, wie lange du für die Firma tätig warst usw. Mein Kommentar ist daher ganz allgemein gehalten, für eine detaillierte Analyse empfehle ich dir die Checkliste, die du unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php findest.

Es wird die Gesamtnote 1 vergeben ("waren mit den Leistungen stets und in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden"). Das wirkt nur bedingt glaubwürdig, weil die Einzelwertungen eher im Zweierbereich liegen und die Gesamtnote ja nichts anderes als die "Quersumme" der Einelnoten ist.
Außerdem wird gar nichts zum Erfolg gesagt. Der Ausdruck "als ... Mitarbeiterin kennengelernt" wird heutzutage nicht mehr verwendet. Im normalen Sprachgebrauch sagt man das nur als Antwort auf eine gegenteilige Meinung (Person 1: "Herr Meier ist faul". Person 2: "Also ich habe Herrn Meier als sehr motiviert kennen gelernt"). Die Formulierung impliziert also, dass das Gegenteil wahr ist. Ein Urteil des LAG Hamm hierzu findest du in der Urteilsdatenbank. Aufgefallen ist mir auch der Satz "besitzt notwendige Flexibilität...", aber "notwendig" ist in der Zeugnissprache ein sehr schwaches Adjektiv (Note 4), anders als "überdurchschnittlich, hervorragend, ausgezeichnet..."

Bei einem Betriebsübergang wird eigentlich nur ein Zwischenzeugnis ausgestellt.


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