Autor Thema: bitte mein zeugnis beurteilen,Wichtig wegen reklamtaion  (Gelesen 2461 mal)

tinkalein

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bitte mein zeugnis beurteilen,Wichtig wegen reklamtaion
« am: September 30, 2005, 13:16:52 Nachmittag »
Zu   den Hauptaufgaben von Frau ………….gehörten folgende Tätigkeiten:
•   Kundenberatung
•   Vertragsabschlüsse
•   Verkaufsvorgänge und Kassenabschluss
•   Wareneingangskontrolle und Warenbuchung
•   Bearbeitung von Reklamationen
•   Vertretung des Filialleiters in Abwesenheitszeiten
Frau …….. ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein. Sie war eine ausdauernde und sehr belastbare Mitarbeiterin, die auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets sehr gut bewältigte. Bei der Präsentation unserer Produkte überzeugte sie stets durch ihre sehr guten Fachkenntnisse und durch ihre schlüssige und überzeugende Argumentation. Frau ………….. arbeitete immer zuverlässig, gewissenhaft, sehr selbständig und effektiv. Ihre Arbeitsweise war dabei von großer Sorgfalt und Genauigkeit gekennzeichnet.
Frau ……….war eine zuverlässige und leistungsfähige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben folgerichtig, zügig und stets gut erledigte. Sie erzielte stets gute Verkaufserfolge. Frau ………… hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und stets gute Leistungen gezeigt.
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2005 im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken Frau ………..für ihre ausgezeichnete Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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bitte mein zeugnis beurteilen,Wichtig wegen reklamtaion
« Antwort #1 am: Oktober 01, 2005, 21:23:57 Nachmittag »
Das Zeugnis besteht durchweg auch Standard-Textbausteinen der Note 2, die Sie auch in unserer Datenbank finden, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php.

Die Aussage "im gegenseitigen Einvernehmen" verweist eher auf eine Arbeitgeberkündigung. Eine wirklich einvernehmliche Beendigung (z.B. bei einem Aufhebungsvertrag) wird wie folgt bescheinigt: "...im beiderseitigen besten Einvernehmen".

Die Aufgabenbeschreibung ("Vertragsabschlüsse"; "Verkaufsvorgänge")
ist sehr undifferenziert. Hier sollte ein genauerer Einblick in Ihr Aufgabengebiet gegeben werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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