Autor Thema: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnis  (Gelesen 3548 mal)

sonitab

  • Gast
Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnis
« am: Dezember 12, 2009, 23:45:03 Nachmittag »
Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und kann nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen werden. Mein Arbeitgeber stellt mir kein Zwischenzeugnis aus, somit habe ich um ein Arbeitszeugnis über meine Aushilfstätigkeiten (ca.9 Monate) gebeten.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass mir mein Betrieb Steine in den Weg legen möchte, weil er sich wenig kooperativ zeigt und auch mein Zwischenzeugnis verweigert (Ende Januar endet meine Ausbildung). Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei der Bewertung helfen könntet, da meine schulischen Leistungen sehr gut sind und ich das Arbeitszeugnis nicht wirklich gut finde.

...

Herr ... hatte sich schnell in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und führte seine Tätigkeiten nach Einarbeitung selbstständig und gewissenhaft durch.

Er füllte seine Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus und entsprach stets in jeder Hinsicht unseren Erwartungen.

Er entwickelte viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit, Aktionen durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei der Realisierung einen guten Beitrag zu leisten.

Herr ... erledigte seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.

Er erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Aushilfe, die ihre Aufgaben stets zügig und gut erledigte.

Wegen seiner stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art, war Herr ... seinen Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen und Kunden ein geschätzter Partner.


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
Vielleicht weiß auch jemand, ob ich als Azubi nicht auch ein Recht auf ein Zwischenzeugnis bei Nichtübernahme habe.
DANKE!!

Demel

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Dezember 13, 2009, 12:49:54 Nachmittag »
Ich zitzierte mal:
http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis: Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.

Weitere Infos gibt es auch hier:
http://www.arbeitszeugnisse.info/infos-zum-arbeitszeugnis/zwischenzeugnis-anspruch.htm

oder hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort Zeugnisanspruch: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.
- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92

Ich empfehle aber, gegenüber dem Arbeitgeber immer freundlich (aber bestimmt) zu bleiben und nicht schroff zu fordern, erstrittene Zeugnisse sind selten sehr wohlwollend.
Das Zeugnis für die Aushilfstätigkeiten würde ich als Note 2 einstufen. Bei arbeitszeugnis.de gibt es den "Zeugnistest", bei dem du für 19.90 Euro eine detaillierte Decodierung erhältst. 

sonitab

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Dezember 13, 2009, 16:26:58 Nachmittag »
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!

Ich denke ich sollte es dann erst mal auf dem jetzigen Zeugnis beruhen lassen. Eine zwei ist ja auch ok.
Vielleicht hat es wirklich nicht so gute Auswirkungen, wenn ich meinen Vorgesetzten jetzt mit "Recht auf ein Zwischenzeugnis" komme. In 6 Wochen bekomm ich dann ja eh mein Arbeitszeugnis und so lange werde ich mich dann mit dem "Aushilfsjobzeugnis" bewerben. Vielleicht sollte ich noch dazu angeben, dass ich das Arbeitszeugnis nach erhalt hinzufüge?

viele Grüße, sonitab


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