Autor Thema: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen  (Gelesen 4180 mal)

Christian

  • Gast
Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« am: Oktober 25, 2012, 19:31:18 Nachmittag »
Hallo Forumteam,

ich habe mal eine Frage:

Ist es zulässig, das ein Endgültiges Dienstzeugnis schlechter werden darf als das vorläufige obwohl man seit der Ausstellung des vorläufigen nicht mehr tätig war für das Unternehmen war???

In meinem konkreten Fall geht es darum, dass in meinem vorl. Zeugnis in der Schlussformel stand:

"Ich bedaure sehr, dass Her ... "
und beim endgültigen steht da

"Ich bedaure, dass Herr ... "

Ich habe schon höflich um Änderung gebeten. Ohne Erfolg!!!
Ich würde es gerne vermeiden zum Anwalt zu müssen, da der direkt Geld sehen möchte! (Was ich als armer Student nicht habe)

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Stoffel78

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #1 am: Oktober 25, 2012, 22:57:22 Nachmittag »
In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de gibt es das folgende Urteil: Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Man muss aber bedenken, dass Dank und Bedauern freiwillige Angabe des Arbeitgebers sind. Anspruch hat man eigentlich nicht darauf. Ob man aber dann Anspruch darauf hat, wenn der Arbeitgeber sie bereits kurz zuvor im Zwischenzeugnis geäußert hat, kann ich nicht sagen. Falls nicht, kann es passieren, das Dank und Bedauern wegfallen, wenn das Einschalten eines Anwalts  des Arbeitgeber verärgern.  Ich persönlich würde dem "sehr" nicht allzu große Bedeutung beimessen, wichtiger sind der Dank für sehr gute Leistungen und die stets voll(st)e Zufriedehneit.

Christian

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #2 am: Oktober 28, 2012, 14:59:40 Nachmittag »
Danke für deine Auskunft!

Also bei mir steht:

Ich bedaure, dass Herr ... aus der Bundeswehr ausscheidet und danke ihm für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Ich wünsche ihm sowohl für seine private als auch für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles gute.

zur Aufgaben Bewältigung steht:

Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten.

Was sollte ich an deiner Stelle tun?? Ruhe geben oder was machen???

Wenn es mir erlaubt es würde ich gerne Wissen woher du dich so gut Auskennst?

MfG
Christian

Stoffel78

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #3 am: Oktober 28, 2012, 15:38:34 Nachmittag »
Zitat
Was sollte ich an deiner Stelle tun?? Ruhe geben?
Ja, das ist oberste Soldatenpflicht ;-)

Aber Spaß beiseite, frag doch einfach mal nach, wo das "sehr" geblieben ist, vielleicht ist es nur ein Versehen. Ich als Personaler kenne solche Fälle nur aus der Privatwirtschaft, bei der Bundeswehr gibt es doch sicher Vertrauensleute, die in solchen Fällen vermitteln?! Aber wie auch immer, das "sehr" hat keine tiefergehende Bedeutung, viel wichtiger ist, dass überhaupt ein Bedauern geäußert wird. 

Christian

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #4 am: Oktober 29, 2012, 08:53:29 Vormittag »
Das habe ich!! (höflich nachgefragt) Ich bekomme keine Vernünftige Antwort von meinem Chef!!!

Also sag was sollte ich machen???

Danke für deine Antwort :)

Kall66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #5 am: Oktober 29, 2012, 19:35:04 Nachmittag »
Über einen Anwalt ein gesteigertes Bedauern beim Verlassen der Bundeswehr zu erstreiten... klingt nicht gerade nach einer überzeugenden Option. Wenn es keinen anderen Vorgesetzten gibt, an den man sich wenden kann würde ich es darauf beruhen lassen. Sofern das Zeugnis keinerlei andere Mängel hat (was aber meist doch der Fall ist).

Christian

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen
« Antwort #6 am: Oktober 30, 2012, 17:00:43 Nachmittag »
Also ich habe da einen nach gucken lassen und der meint es sei gut!

Aber ich kann es dir ja mal schicken und du könntest ja dann mal schauen.
Wenn das ok wäre#!!


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