Autor Thema: Bitte um Bewertung  (Gelesen 3284 mal)

Unga

  • Gast
Bitte um Bewertung
« am: März 21, 2006, 12:22:20 Nachmittag »
Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnises


Frau XY war zunächst als Aushilfe bei uns beschäftigt. Aufgrund der guten Leistungen absolvierte Sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel. Nach ihrer am 01.01.01 mit der Note ''''gut'''' abgeschlossenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Musterstadt übernahmen wir Frau XY in ein befristetes Anstellungsverhältnis.

Zu ihren Aufgaben gehörten im Wesentlichen:
-Abwicklung des Finanzierungskaufs
-Bearbeitung von Retouren
.
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Frau XY hat immer der gefordeten Einsatzbereischaft entsprochen. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Vollen Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Das Verhältnis zu Kunden war stets freundlich und verbindlich.

Nur der Form halber bestätigen wir, dass Frau XY selbsverständlich zu jeder Zeit absolut loyal, ehrlich, fleißig und pünktlich war.

Wegen ihrer Kompetenz und der selbständiger Arbeitsweise konnten wir Frau XY bereits nach kurzer Einarbeitungszeit in unserer Kundeninformation einsetzen

Frau XY scheidet am 01.01.01. auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.

Wir wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.



Die Formulierung ''Nur der Form halber'' macht mich stutzig. Kann ich es nach zwei Jahren nach der Ausstellung noch ändern lassen? Es gibt auch stilistische und Gramatikfehler drin.

Klaus Schiller

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Bitte um Bewertung
« Antwort #1 am: März 22, 2006, 00:50:46 Vormittag »
Die Aussagen des sehr knappen und unstrukturiert wirkenden Zeugnisses entprechen den Noten 3-4, aber wichtige Angaben fehlen. Dies kann als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (="Leistungen waren nicht der Rede wert", Note 5).  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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