Autor Thema: Bitte um Bewertung  (Gelesen 4960 mal)

T. K.

  • Gast
Bitte um Bewertung
« am: Februar 24, 2011, 10:29:40 Vormittag »
Hallo erstmal an alle,

ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten und suche noch nach versteckten negativen Bewertungen. Ich bin mir schon bei der Bewertung "stets zur vollen Zufriedenheit" nicht sicher. Normalerweise denke ich es ist eine Zwei. Manche sagen es ist eine Drei. Wieder andere sagen, daß "stets zur vollsten Zufriedenheit" neustens immer häufiger mit "stets zur vollen Zufriedenheit" verwendet wird und somit eine Eins bedeutet... Hier mein Arbeitszeugnis:


Herr K., geboren am xxx, war vom 06.08.2010 bis 26.01.2011 bei unserem Unternehmen angestellt.

Im Rahmen unserer Personaldienstleistung war Herr K. bei unserem Kunden als Prüffeldektroniker eingesetzt.

Sein Tätigkeitsbereich umfasste hierbei vorwiegend folgende Aufgaben:

➢   Sichtprüfung von Leiterplatten
➢     Aufbau der Prüfordnung (Adapter, Messgeräte)
➢   Prüfen von Leiterplatten und kompletten Geräten nach Prüfanweisung ➢ Endprüfung
➢   Fehlersuche im Falle eines negativen Prüfergebnisses

Die Ihm übertragenen Tätigkeiten führte Herr K. mit Engagement und Verantwortungsbewusstsein stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Er arbeitete stets selbständig, gewissenhaft, zügig und zeigt stets sehr gute Arbeitsqualität und Leistung.

Wir lernten Herrn K. als freundlichen und äußerst zuverlässigen Mitarbeiter kennen, dessen Verhalten stets tadellos war.

Leider mussten wir das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen mit Herrn K. zum 26.01.2011 beenden. Wir bedauern, diesen Schritt gehen zu müssen und wünschen Herrn K. für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

Bubenreuth, 22.02.2011 xxx


T. K.

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #1 am: Februar 24, 2011, 17:16:40 Nachmittag »
Hallo,

was mir noch aufgefallen ist ist die Tatsache, daß es nur "mit Engagement und Verantwortungsbewusstsein stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus" und nicht "mit sehr großen Engagement..." heißt. Was denkt Ihr?

Gruß
T.K.

Parag66

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #2 am: Februar 26, 2011, 08:57:13 Vormittag »
Zitat
Manche sagen es ist eine Drei. Wieder andere sagen, daß "stets zur vollsten Zufriedenheit" neustens immer häufiger mit "stets zur vollen Zufriedenheit" verwendet wird und somit eine Eins bedeutet
Nein, das sicher nicht. Anbei ein Zitat aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Bewertet der Arbeitgeber im Zeugnis die einzelnen Leistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos mit "sehr gut" und die Tätigkeit darüber hinaus als "sehr erfolgreich", so ist damit eine Gesamtbeurteilung mit der Schlußfolgerung, der Arbeitnehmer habe seine Aufgaben "immer zu unserer vollen Zufriedenheit" gelöst" unvereinbar. Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit". Allerdings gehört das Wort "voll" zu den Adjektiven, die nicht vergleichsfähig sind, wie etwa auch "rund", "ganz" oder "halb". In der Zeugnissprache wird aber "vollste Zufriedenheit" in Kauf genommen. Will der Arbeitgeber das Wort "vollste" vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als "volle Zufriedenheit" bescheinigen. - BAG 23.9.1992 - AZR 573/91

Wobei nebenbei bemerkt diese Begründung unsinnig ist, denn man kann im Deutschen mit "voll" sehr wohl vergleichen: "Dein Glas ist voller als meins". Ist halt alles relativ. Zum dritten Mal hintereinander (siehe meine anderen beiden Beiträge von vorhin) schreibe ich jetzt, dass die Aussage "wir lernten kennen"/"wir haben kennen gelernt" schon seit vielen Jahren nicht mehr verwendet wird, siehe auch folgendes Urteil


Parag66

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #3 am: Februar 26, 2011, 08:59:26 Vormittag »
(habe schon die maximale Zeichenlänge erreicht, daher ein zweiter Beitrag)

 "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Solche Dinge fallen ihr auf, wenn Du das Zeugnis mit der oben genannten Checkliste prüft. Dann siehst du auch, dass in deinem Zeugnis sehr wichtige Angaben fehlen, sogar der unglaublich wichtig Dank. Dass ein Arbeitsverhältnis mitten im Monat an einem krummen Datum endet ("26.01.2011") ist auch kein gutes Zeichen. Eventuell kann man dir auch bei der oben genannten Zeugnishotline weiterhelfen.

T. K.

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #4 am: Februar 26, 2011, 12:52:31 Nachmittag »
Hallo @ Parag6,

erstmals vielen Dank für die Bewertung. Das "krumme Datum" kommt daher, daß ich noch Resturlaub und Gleitzeit auf dem Konto hatte.

Also ich bin nicht freundlich und nicht zuverlässig und man war froh mich los zu haben!?! Ich möchte meiner Zeitarbeitsfirma aber erstmal nur Unwissenheit unterstellen und keine "böse Absicht"...

Hallo @ Parag6 und auch alle weiteren Kundigen:

Ich muß aber kurz nochmal auf meine vorher gestellte Frage eingehen: Die Formulierung hieß ja "mit Engagement und Verantwortungsbewusstsein stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus" und nicht "mit sehr großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein...". Bedeutet das Fehlen des "mit sehr großem" nicht auch wieder genau das Gegenteil? Danke schon mal für jede Antwort...


Gruß vom
T. K.


Demel

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #5 am: Februar 26, 2011, 14:22:17 Nachmittag »
Schau mal in die Notenskala von arbeitszeugnis.de unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-bereitschaft.php, da siehst du das Prinzip. Das Fehlen von "sehr groß" bedeutet nicht das Gegenteil ("ohne Engagement"), sondern eine Einschränkung. Die Ausage steht also für ein befriedigendes Engagement (Note 3). Das mit dem krummen Datum ist sehr heikel, ein Zeugnis muss auf den letzten offiziellen (!) Arbeitstag ausgestellt sein, unabhängig von Urlaub usw. Es fehlen wie schon gesagt sehr wichtige Dinge, u.a. der Dank. Da besteht also erheblicher Änderungsbedarf, wenn das Zeugnis bei einer Neubewerbung weiterhelfen soll.
 


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