Autor Thema: Berechtigte Zweifel  (Gelesen 2680 mal)

Mike

  • Gast
Berechtigte Zweifel
« am: Juni 02, 2012, 16:48:58 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe berechtigte Gründe, dass mein Arbeitszeugnis nicht sehr gut ausgefallen ist und bitte euch, einmal zu schauen, wo etwas negatives stehen könnte.

Vielen Dank :-)

Zeugnis

Herr XX hat seine Ausbildung zum Metallbauer – Konstruktionstechnik –
in der Zeit vom 01.08.2009 bis 31.03.2012 in unserem Betrieb gemacht.

Herr X war während seiner Ausbildung stets pünktlich, ehrlich, teilweise akribisch
und zuverlässig.

Die Ausbildung umfasste überwiegend die Fertigung und Montage von Aluminium-
Fenstern- -Türen, Brandschutzelementen, Pfosten – Riegel Fassaden und Sonderelementen.

Seine Tätigkeit im Stahlbau und Stalhbaukonstruktionen umfasste auch leichte Schweiß-
arbeiten, Stanzarbeiten sowie Schraubverbindungen, die auch nach Zeichnungen ange-
fertigt wurden.

Herr X zeigte sich stets zugänglich und interessiert an neuen Aufgaben.
Sein Verhältnis zu den Monteuren, Gesellen und zur Betriebsleitung war freundlich und
umgänglich.

Das Ausbildungsverhältnis endete am 31.03.2012 durch Aufhebungsvertrag.

Wir wünschen Herrn X für seinen weiteren Lebensweg viel Erfolg.

Kalli66

  • Gast
Re: Berechtigte Zweifel
« Antwort #1 am: Juni 03, 2012, 21:47:36 Nachmittag »
Oh Mensch, da fällt sehr viel auf. Ich versuch das mal zusammen zu fassen, aber da brauchst du trotzdem professionelle Hilfe, wie sie z.B. hier von arbeitszeugnis.de mit dem "Zeugnistest" angeboten wird.   

Herr XX hat seine Ausbildung zum Metallbauer – Konstruktionstechnik –
in der Zeit vom 01.08.2009 bis 31.03.2012 in unserem Betrieb gemacht.

Diese Bewertung gehört hier nicht her, erst sollte die Ausbildung und die Tätigkeiten beschrieben werden: Herr X war während seiner Ausbildung stets pünktlich, ehrlich (das sollte ja wohl absolut selbstverständlich sein), teilweise (aber nicht immer?! Note 5?) akribisch und zuverlässig.

Das gehört weiter nach oben: Die Ausbildung umfasste überwiegend die Fertigung und Montage von Aluminium-
Fenstern- -Türen, Brandschutzelementen, Pfosten – Riegel Fassaden und Sonderelementen.

Seine Tätigkeit im Stahlbau und Stalhbaukonstruktionen umfasste auch leichte Schweiß-
arbeiten, Stanzarbeiten sowie Schraubverbindungen, die auch nach Zeichnungen ange-
fertigt wurden.

Das hier klingt für mich sehr reduziert, im Sinne von: er hat sich nicht vollständig verweigert:
Herr X zeigte sich stets zugänglich und interessiert an neuen Aufgaben.

Sein Verhältnis zu den Monteuren, Gesellen und zur Betriebsleitung war freundlich und
umgänglich (laut Fachliteratur Note 5).

Das Ausbildungsverhältnis endete am 31.03.2012 durch Aufhebungsvertrag (ohne Abschluss?).
Wir wünschen Herrn X für seinen weiteren Lebensweg viel Erfolg. (aber nicht für den Berufsweg? Empfiehlt denn der Arbeitgeber, den Beruf zu wechseln? Kein Dank, kein Bedauern? Note 5)


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