Bei dem unten angeführten Zeugnis bin ich etwas verunsichert.
Insgesamt habe ich den Verdacht, daß mir hier mangelnde Belastbarkeit und Eigenverantwortung unterstellt wird.
Frau C.D., geboren am (...), war vom (...) bis zum (...) in unserem Unternehmen als Verkäuferin tätig.
Das Aufgabengebiet von Frau D. umfasste alle für den Verkauf relevanten Arbeitsgebiete des (...).
Dazu gehören u.a.:
- Auffüllen von Molkereiprodukten (=> daß ich auch bestellt habe, wurde ausgelassen)
- Bestellung und Auffüllung von Frisch- und Trockenwaren
- Bestellung und Bedienung an der Käse- und Brottheke
- Einräumen und Aufbau der Obst-und Gemüseabteilung
- Kassieren an der Scannerkasse
- Kompetente Beratung der Kunden
Frau D. verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie gut in die Praxis umsetzte (=> dies erscheint mir zu schwach bewertet. Meine Kenntnisse sind nachweislich sehr gut)
Wir haben Frau D. als zuverlässige, gewissenhafte und ehrliche Mitarbeiterin kennengelernt,
die ihre Aufgaben selbständig und termingerecht stets zu unserer vollen Zufriedeheit erledigte.
(=> hier steht nichts von "stets" ehrlich usw., ist diese Auslassung negativ zu bewerten?
Bedeutet die Erwähnung, daß ich die "Aufgaben" erfüllt habe, trotz dem Zusatz "stets zur vollen Zufriedenheit"
nicht etwa, daß ich nur die AUFGETRAGENEN Aufgaben erledigt habe, jedoch keine Eigeninitiative gezeigt hätte?)
Den Anforderungen und Belastungen ihres täglichen Aufkommens war sie gewachsen.
(=>Diesen Satz finde ich nicht nur unnötig, sondern er klingt auch sehr negativ, als wäre ich nicht belastbar.)
Unseren Kunden gegenüber verhielt sich Frau D. stets freundlich und hilfsbereit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei.
Wir bedauern, das Arbeitsverhältnis mit Frau D. aus betriebsbedingten Gründen beenden zu müssen.
Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.