Ohne Kenntnis des Ausbildungsberufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Es lässt sich daher - unter Vorbehalt - nur feststellen:
Der Aussteller vergibt die Gesamtnote "befriedigend", die allerdings nicht glaubwürdig erscheint. So bleiben wesentliche Leistungs- und Verhaltensaspekte unbewertet, u.a. auch das Verhalten zu Vorgesetzten (=Note mangelhaft). Das Verhalten zu Kunden wird als unterdurchschnittlich eingeschätzt (nicht zu beanstanden = auch nicht zu loben). Zudem wird der Beurteilten nicht einmal gedankt und das Ausscheiden wird auch nicht bedauert. Wichtig wäre natürlich auch zu wissen, wie lange die anschließende Beschäftigung gedauert hat, auf die das Zeugnis nicht wertend eingeht. Hierüber sollte eigentlich ein separates Zeugnis erstellt werden.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/ZeugnisstrukturAZUBI.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php