Autor Thema: Bitte um Zeugnisbewertung  (Gelesen 2442 mal)

Lisa

  • Gast
Bitte um Zeugnisbewertung
« am: Juli 08, 2009, 15:14:46 Nachmittag »
Hallo Forum!

Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Entwurf für ein Arbeitszeugnis erhalten und würde Euch bitten, das Zeugnis kurz zu kommentieren. Bin für jeden hilfreichen Kommentar dankbar!

Frau XXX hat sich, aus der Wirtschaftsprüfung und Transaktionsberatung kommend, schnell und sicher in die fachlichen Anforderungen des Leveraged Finance Geschäftes eingearbeitet. Sie verfügt über sehr gute analytische Fähigkeiten.

In allen aufgeführten Bereichen hat sich Frau XXX intern und extern immer als äußerst kompetente Ansprechpartnerin erwiesen. Ihre Aufgaben erledigte sie stets selbständig, mit hoher Sorgfalt und Genauigkeit und stets zuverlässig.

Frau XXX hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Dabei zeigte sie stets ausgezeichnetete Leistungsbereitschaft. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich. Unseren Kunden und Bankpartnern gegenüber trat sie sicher und gewandt auf.

Aufgrund des anhaltenden Einbruchs unseres Geschäftes im Zuge der Weltwirtschaftskrise wurde in unserem Hause eine Anpassung der Personalkapazitäten notwendig. Im Rahmen dieser Anpassung haben wir das Arbeitsverhältnis mit Frau XXX, die sich noch in der Probezeit befand, zum 31. Mai 2009 gekündigt.

Wir danken Frau XXX für ihre stets sehr guten Leistungen und die sehr angenehme Zusammenarbeit. Wir bedauern es sehr, das Arbeitsverhältnis beenden zu müssen. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir können Frau XXX bestens empfehlen.


Herzlichen Dank.


Stoffel78

  • Gast
Re: Bitte um Zeugnisbewertung
« Antwort #1 am: Juli 08, 2009, 15:45:54 Nachmittag »
Hast du das Zeugnis schon mit der Checkliste geprüft? Es fällt im Leistungsteil recht knapp kann aus. Vor allem auf das Wissen sollte meiner Ansicht nach detaillierter eingegangen werden als nur mit der Aussage "als äußerst kompetente Ansprechpartnerin erwiesen", das ist ja eher eine Verhaltensbewertung. Auch auf den Erfogl wird nicht eingegangen, vielleicht wegen der kurzen Zeit. Insgesamt ist das aber ein erkennbar sehr wohlwollendes Zeugnis.   


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