Die Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: sie war fleißig
Befähigung: -
Fachwissen: -
Arbeitsweise: zeichnete sich durch selbständiges und zuverlässiges arbeiten aus
Arbeitserfolg: -
Leistungszusammenfassung: und erfüllte alle ihr zugewiesenen aufgaben stets zu unserer vollen zufriedenheit.
Verhalten: sie war ehrlich; durch ihre freundliche und zuvorkommende art wurde frau ....... als persöhnlichkeit von allen geschätzt und erfreute sich bei vorgesetzten, kunden und mitarbeiter hoher beliebtheit.
Schlussteil: wir wünschen frau ..... für die zukunft alles gute.
Die Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote 2, die Einzelwertungen sind allerdings nur durchschnittlich (Note 3). Auffällig ist vor allem, das Aussagen zu Fähigkeiten, Wissen und Erfolgen ebenso fehlen wie ein Beendigungsgrund sowie ein Dank und ein Bedauern. Der Zukunftswunsch ist ebenfalls auffällig knapp.
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php