Autor Thema: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt  (Gelesen 4000 mal)

Gast

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unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« am: Februar 07, 2009, 16:26:55 Nachmittag »
Hallo,

nachdem ich mit meinem schlechten Zeugnis zu einem Anwalt ging und dieser auch ein paar Sachen in einer Vorlage umformuliert hat, welche ich auch noch unterschrieben habe, bin ich jedoch nicht ganz einverstanden mit einigen schwammigen Formulierungen. Beispielsweise hat er "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" in Fettschrift und unterstrichen hervorgehoben. Ist das nicht ein bischen albern? bzw. eher negativ?

Der Rechtsanwalt meinte, ich komme ja nur mit Prozesskostenhilfe und war doch mit seinem Entwurf einverstanden. Wenn mir das nun nicht passt, legt er das Mandat nieder und ich müsse seine Gebühren bezahlen, da der Antrag auf PKH vom Gericht auch noch nicht ganz abgesegnet ist.
Stimmt das wirklich, dass ich ihn dann nach seinem normalen Satz selbst bezahlen muss? Kann ich in dieser Situation auch selbst einen Entwurf verfassen und an die Firma schicken, ohne dass ich befürchten muss das ganze Geld zu zahlen? Bin jetzt irgendwie voll eingeschüchtert und möchte natürlich nichts Falsches machen.

Was meint ihr dazu? Bin für Antworten sehr dankbar!



Das Problem ist halt wie ich denke auch, dass ich ohne einen Anwalt Klage eingereicht habe und die dort von mir abgegebene Vorlage auch nicht besonders toll von mir geschrieben war. Er meinte noch diese wichtigen Änderungen ausgehandelt zu haben. Allerdings lässt er auch in Vorlagen, die er der Firma zuschickt, gerne mal ein paar Sätze, welche ich bei meiner Klage eben abgeändert habe, wie im alten Zeugnis. Auch habe ich ihm schon am telefon gesagt, dass ich nun das alte Zeugnis vorbeibringe um das von dem Betrieb zu erhalten. Er sieht das wohl als verbindlich.
Ist das alles so? Wie ist es denn jetzt mit den Gebühren, wenn er das Mandat niederlegt bzw. ich mir einen neuen suchen möchte? Geht das nun noch?

Demel

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Re: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« Antwort #1 am: Februar 08, 2009, 04:04:43 Vormittag »
Die Prozesskostenhilfe deckt ja auch die eigenen Anwaltsgebühren ab. Wenn der Anwalt sein Mandat niederlegt, kann ja der Mandant nichts dafür. Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Mandant dann auf den Kosten sitzenbleibt.
Aber ich bin kein Fachmann, besser fragst du mal beim Gericht nach, dort wo du die Prozesskostenhilfe beantragt hast. Ist ja eine verständliche Frage.

Zum Zeugnis: Da darf nichts unterstrichen oder fett gedruckt sein. Ich muss auch leider sagen, dass die Änderungen, die Arbeitnehmer selbst vornehmen oder verlangen, oft total daneben sind. Anwälte hingegen greifen meist auf den "Schleßmann" zurück, ein Fachbuch, das sehr genau zum Zeugnisrecht Stellung bezieht, aber nur einige pauschale Textbausteine nennt. Da kommt dann auch wenig bei raus. Alles was die Formulierung von Zeugnissen betrifft, können Personaler besser, die machen es ja auch in den Unternshmen. Ich kann nur empfehlen, ein Zeugnis nach Erhalt von Personalern komplett durchchecken zu lassen und anschließend eine neue Fassung erstellen zu lassen. Bei Diensten wie arbeitszeugnis.de ist das sehr günstig und unter www.arbeitszeugnis.de/bewertung siehst du, welche Erfahrungen Arbeitnehmer mit den Zeugnissen von arbeitszeugnis.de gemacht haben, das ist sehr aufschlussreich. Es gibt auch eine Zeugnis-Hotline, siehe oben. 

Gast

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Re: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« Antwort #2 am: Februar 08, 2009, 09:08:16 Vormittag »
danke für die Tipps!
Ich weiss halt nicht, ob das jetzt alles noch geht. Denn wie gesagt, beharrt der Anwalt darauf, dass ich das Zeugnis wie er es jetzt geschrieben hat annehme und meine telefonmündliche Zusage einhalte, d. h. ihm das original zukommen lasse, damit er von der Firma das neue zugeschickt bekommt. Kann ich aus diesem Zeugnisentwurf nun überhaupt noch aussteigen?

Sprossel78

  • Gast
Re: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« Antwort #3 am: Februar 09, 2009, 23:05:05 Nachmittag »
Er ist DEIN Anwalt, er soll deine Interessen vertreten und dich nicht zu was zwingen,was du nicht willst. Das grenzt ja an Erpressung. Ich denke, nicht, dass du dich an mündliche Zusagen ihm gegenüber halten musst. Er sollte deine Wünsche durchsetzen, auch wenn die sich ändern.  Man müsste jetzt die einzelnen Zeugnisfassungen vergleichen und vor allem die letzte Version des Anwalts kennen, um zu wissen, welcher Handlungsbedarf besteht. Vielleicht wendet du dich mal direkt an den Adminstrator des Forums (siehe Link oben), schickst die Zeugnisfassungen  mit und fragst nach einer Einschätzung. 

Gast

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Re: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« Antwort #4 am: Februar 11, 2009, 17:41:39 Nachmittag »
Ich habe mal gelesen, dass wenn man vor dem einreichen einer Klage gegen ein Zeugnis, man dem Arbeitgeber einen eigenen Entwurf zuschickt und er diesen annimmt, dann nichts mehr vor Gericht machen kann. Wie ist es nun mit dem Entwurf des Zeugnisses, den ich mit der Klage eingereicht habe? Sind diese Änderungswünsche weitestgehend verbindlich für mich?

Gast

  • Gast
Re: unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
« Antwort #5 am: Februar 13, 2009, 10:39:14 Vormittag »
Heikle Frage, so oder so ist es natürlich suboptimal, Klage einzureichen ohne sich vorher abzusichern, dass mans nicht noch schlimmer macht. Ich würde empfehlen, deine Frage einem Anwalt für Arbeitsrecht zu stellen, das geht auch online oder telefonisch, z.B. bei anwalt.de. Mit ist zu der Verbindlichkeit keine Erklärung aus einem Fachbuch bekannt. Wegen der Einschätzung der einzelnen Zeugnisfassungen empfehle ich dir auch, dich an Zeugni---perten wie hier bei arbeitszeugnis.de zu wenden, damit zu Klarheit hast.


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