Autor Thema: Bräuchte kurzes Statement  (Gelesen 2989 mal)

audi-a8.no-ip.info

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Bräuchte kurzes Statement
« am: September 21, 2005, 09:24:31 Vormittag »
bin mit meinem Arbeitszeugnis mehr als unzufrieden, kann man mehr als eine durchschnittliche leistung erkennen?

Es beginnt mit der Abhandlung sämtlicher Arbeiten, die ich neben meinem Studium erledigte:

Frau stud.iur M.war .....................beschäftigt.

Frau M. war zunächst als Abendsekretärin angestellt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist frau M. mit sämtlichen in einem Sekretariat vorkommenden Aufgaben betraut gewesen. Sie hat Diktate nach Band geschrieben, Kostenrechnungen erstellt, Telefonate erledigt und in den Abendstunden die Mandanten betreut. Sie hat ebenfalls selbstständig Anschreiben verfasst.

Als Urlaubsvertretung war Fr. M. auch ganztägig beschäftigt.

Von ....... bis .......... hat Frau M. dann als Vetretung ganztätig das Dezernat X übernommen. Auch im Rahmen dieser ARbeiten war Frau M. für alle anfallenden Dezernatsarbeiten zuständig. Dies schloss die Bearbeitung von Posteingängen, die Fristenkontrollen, das Schreiben nach Band und die Erstellung von Kostenrechnungen ein.

Nach dem ......... war Frau M. wieder als Abendsekretärin tätig.

die ihr übetragenen Aufgaben erfüllte Frau M zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau M. zeigte hohe Leistungsbereitschaft, Umsicht und Fachkenntnis. Frau M. war stets auch zu Überstunden und Wochenendarbeit bereit. Sie war als "schnelle Einsatztruppe" nahezu "unersetzlich".

Vetretungsweise hat Frau M. selbständig die Postbearbeitung/Fristenkontrolle übernommen.

Das Verhältnis zu ihren Vorgesetzten und Kolleginnen war stets freundlich und hilfsbereit.

Frau M. hat das AV aufgrund der nunmehrigen Examensvorbereitung zum 1. jur. Staat---amen auf ihren Wunsch hin zum ........... beendet.


Irgendwie finde ich, trifft es nicht so ganz, aber kann man noch mehr negatives als eine "durchschnittliche" Leistung erkennen?

danke im voraus

m.

audi-a8.no-ip.info

  • Gast
Ich
« Antwort #1 am: September 21, 2005, 17:20:08 Nachmittag »
muss noch dazu sagen, dass ich das Angebot bekam für weniger Std. weiterzuarbeiten, weil sich das mit dem Studium sonst nicht vereinbaren ließ. Ich habe abgelehnt, wir trennten uns im Guten und haben auch noch ein relativ gutes Verhältnis. Des weiteren wurde wohl die Vorformulierung nicht durch Chef selbst erstellt

Klaus Schiller

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Bräuchte kurzes Statement
« Antwort #2 am: September 21, 2005, 18:25:18 Nachmittag »
Die sogenannte Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote 3. Die Leistungen waren also nach dieser Einschätzung "nicht sehr gut und auch nicht gut".

Die Leistungsbewertung besteht nun nur aus einem einzigen Satz: " Frau M. zeigte hohe Leistungsbereitschaft, Umsicht und Fachkenntnis". Dieser Satz bezieht zu drei Abschnitten gleichzeitig Stellung und reiht nur Attribute aneinander. Vor allem das Wissen (u.a. EDV ) muss detailliierter bewertet werden. Die Fähigkeiten (Konzentrationsfähigkeit, Übersicht, Belastbarkeit) und der Erfolg (Qualität, Termintreue) bleiben ebenso unerwähnt wie das Verhalten zu den von Ihnen betreuten Mandanten.  
All diese Leistungen wurden also offenkundig nicht erbracht (=beredtes Schweigen). Zudem fehlen für eine Sekretärin wichtige Verhaltensaspekte wie Zuverlässigkeit und absolute  Vertrauenswürdigkeit. Auch der Schlussteil (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche) scheint komplett zu fehlen. Aussagen in Anführungszeichen sind generell unzulässig, so könnte auch der Ausdruck "nahezu unersetzlich" schnell als Ironie gedeutet werden. Auch die scherzhafte Bezeichnung "schnelle Eingreiftruppe" wirkt unseriös.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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