Hallo Herr Schiller,
vielleicht können Sie etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich war 19 Monate lang (zeitlich befristeter Vertrag) in einem großen deutschen Konzern für die Bearbeitung eines Projekts angestellt. Mein Zeugnis beginnt nach einer kurzen Einleitung (Tätigkeit, Zeitraum) mit einer fast eine Seite umfassenden, detaillierten Beschreibung der wichtigsten Aufgaben. Danach schließt sich, für mein Empfinden recht kurz, die eigentliche Beurteilung an:
"Frau X verfügt über fundierte fachliche Kompetenzen. Die ihr übertragenen Aufgaben wurden mit vorbildlicher Einsatzfreude und Leistungsbereitschaft sowie mit Energie und Elan auffallend sorgfältig, genau und termingerecht zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Dabei zeichnete sie sich durch ein gutes Urteilsvermögen und eine schnelle Auffassungsgabe auch komplizierter Sachverhalte aus. Sie verstand es, Sachverhalte zutreffend und überzeugend darzustellen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft..."
Ich finde es gut, dass nicht nur die stereotypen 08/15-Textbausteine verwendet wurden, aber die Deutung fällt mir dadurch doch nicht so leicht. Ich würde die Gesamtnote eigentlich noch mit "sehr gut" einschätzen, auch wenn das "stets" vor "zu unserer vollsten Zufriedenheit" fehlt, was aber für mein Empfinden durch die anderen Formulierungen in diesem Satz kompensiert wird. Allerdings wirken die beiden sich anschließenden Sätze auf mich deutlich niedriger bewertet ("gutes Urteilsvermögen", "Sie verstand es, ..."), sodass die Gesamtnote wieder entkräftet wird. Wie sehen Sie das?
Darüber hinaus stand in diesem Zeugnis "Frau X war vom... bis.. als Aushilfe im Bereich... bei uns beschäftigt." Das ist zwar sachlich richtig, denn so stand es auch in meinem Arbeitsvertrag, da ich dort keine Strukturstelle besetzt habe, sondern befristet für das Projekt eingestellt wurde; trotzdem empfinde ich diese Bezeichnung als abwertend. Die dann folgende Aufgabenbeschreibung zeigt zwar, dass ich die volle Projektverantwortung mit weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen hatte, aber ist die Tätigkeitsbezeichnung "Aushilfe" nicht doch eher ein Makel für das Zeugnis?
Ich würde mich freuen, wenn Sie ein wenig Zeit für eine kurze Antwort finden könnten.
Danke!!!
Katja