Autor Thema: Das Verhalten wurde auf 3 Sätze verteilt!?  (Gelesen 3271 mal)

DATA

  • Gast
Das Verhalten wurde auf 3 Sätze verteilt!?
« am: Juni 24, 2008, 21:10:52 Nachmittag »
Hallo,

ich war als Trainee 18 Monate angestellt und wurde nach dem Ende übernommen.
Dabei war ich im Marketing/Vertrieb und als Teilprojektleiter im Ausland für ein "unternehmensrelevantes" Projekt tätig.
Jetzt habe ich ein Zeugnis bekommen welches mit "...stets zur vollen Zufriedenheit..." zusammengefasst werden kann.

Allerdings kommt mir die Beurteilung meines "Verhaltens" etwas komisch vor.
Ich gehe davon aus, "normalerweise" 1.Vorgesetzter 2.Kollegen und 3.Kunden/Lieferanten genannte werden

Was soll ich nun aber davon halten:

"Wir kennen Herrn XXX als einen teamorientierten und selbstbewussten Menschen, der durch seine Eigenständigkeit und sein Verantwortungsbewusstsein zu überzeugen wusste. Aufgrund seiner freundlichen Art und seinen guten Umgangsformen wurde Herr XXX von Geschäftspartnern und Kollegen, auch außerhalb seiner Abteilung, gleichermaßen geschätzt. Besonders hervorzuheben sind seine absolute Vertrauenswürdigkeit und seine ausgesprochene Loyalität. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets einwandfrei."

Das hört sich ja alles gut an, aber macht der Nachgeschobene Satz mit dem Vorgesetzten nicht alles kaputt???
Oder noch schlimmer, soll hier gewarnt werden, dass ich ein Problem mit einem Vorgesetzten hatte???

Danke für Eure Einschätzung

DATA

Demel

  • Gast
Re: Das Verhalten wurde auf 3 Sätze verteilt!?
« Antwort #1 am: Juni 24, 2008, 23:33:21 Nachmittag »
Tja, das ist wieder so ein Fall wo man sehr viel hineininterpretieren kann. Die explizite Erwähnung von Selbstbewusstsein ist schon mal auffällig.  Ich kenne das aus der Zeugnisliteratur nur im Sinne von Arroganz, z.B. "Seine Auffassungen wusste er intensiv zu vertreten (= Er hat ein übersteigertes Selbstbewusstsein)". In der Zeugnissprache haben ja so manche Begriffe eine andere Bedeutung. Ich glaube also, in den großen, wichtigen Büchern findest du unter den Textbausteinen kein vorteilhaftes Formulierungsbeispiel, in dem jemandem Selbstbewusstsein bescheinigt wird.  Auffällig ist auch, dass die Vorgesetzten allein und die Kollegen mit den Partnern zusammen bewertet werden. Eigentlich heißt es immer "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei." 
"Gleichermaßen geschätzt" klingt eher nach Note 3, während "stets einwandfrei" Note 1-2 ist. Kann also sein, damit wird gesagt:
das Verhalten zu Vorgesetzten war gut, zu Kollegen und Partnern nicht so gut.

Es gibt ein Urteil des LAG Hamm, das besagt, dass "wir kennen/ haben kennen gelernt" in Wahrheit bedeutet "eigentlich ist er aber nicht so". Das liegt daran, dass man im normalen Sprachgebrauch diese Redewendung nur als gegenteilige Stellungnahme verwendet. Also z.B. Person A: "Er ist faul und verantwortungslos". Person B: "Also wir haben ihn als aktiv und verantwortungsbewusst kennen gelernt". Das ist bei dir evtl. nicht negativ gemeint, aber die Aussage ist aufgrund ihrer Missverständlichkeit heute längst unüblich. Vielelicht unterziehst du das Zeugnis mal komplett dem Zeugnistest, siehe oben?!


Demel

  • Gast
Re: Das Verhalten wurde auf 3 Sätze verteilt!?
« Antwort #2 am: Juni 24, 2008, 23:33:49 Nachmittag »
Hier das ganze Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99

DATA

  • Gast
Re: Das Verhalten wurde auf 3 Sätze verteilt!?
« Antwort #3 am: Juni 25, 2008, 09:21:17 Vormittag »
Hallo,

dafür erstmal Danke.
Da ich auch noch andere Fehler im Zeugnis habe (z.B. der Name eines Kollegen statt meinem!) muss ich das Zeugnis korrigieren lassen.
Bin noch am überlegen ob ich es davor noch zur kompletten Prüfung gebe.

Danke und Gruß
DATA


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