Autor Thema: Der chef will kein Arbeitszeugnis erstellen.  (Gelesen 3056 mal)

berlingirl

  • Gast
Der chef will kein Arbeitszeugnis erstellen.
« am: Juni 06, 2011, 08:58:26 Vormittag »
Ich habe folgendes Problem: mein Chef ist nicht der Geschäftsführer der Gmbh, sondern arbeitet als Bürokraft in der Firma (natürlich nur auf papier, in wirklichkeit führt er die Firma). Im Handelsregister steht als Inhaber der Firma.  Zum Zeitpunkt meiner Kündigung war seine Ehefrau Geschäftsführerin der GmbH. Ca 3 Monate nach meiner Kündigung wurde eine neue Geschäftsführerin eingestellt. Diese weigert sich, mir ein Zeugnis zu erstellen, da sie zum Zeitpunkt meiner Kündigung nur erst 2 Wochen als Bürokauffrau arbeitete und erst später zur Geschäftsführerin wurde. Mein Chef sagt, er sei nicht zuständig, weil er nur im Büro arbeitet und kein Geschäftsführer ist. Von wem kann ich jetzt AZ verlangen?

Maggy

  • Gast
Re: Der chef will kein Arbeitszeugnis erstellen.
« Antwort #1 am: Juni 06, 2011, 11:48:24 Vormittag »
Den Satz versteh ich nicht: "Im Handelsregister steht als Inhaber der Firma." Der Mann ?

Eigentlich sollte das aber nicht dein Problem sein, solange du mit der Bitte um ein Zeugnis nicht unnötig lange gewartet hast (mehr als 6 Monate). Die neue Geschäftsführerin wäre meiner Ansicht nach zuständig, weil du JETZT einen Anspruch auf ein Zeugnis hast, der JETZT vom Unternehmen erfüllt werden muss. Ggf. muss sie bei der alten Geschäftsführerin nachfragen, wie deine Leistungen zu beurteilen sind. Vielleicht sind alle Beteiligten, vor allem die aktuelle Geschäftsführerin, einverstanden, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag zurückdatiert und von der früheren Geschäftsführerin unterzeichnet wird.

Ich würde sehr behutsam vorgehen und es allen Beteiligten so einfach wie möglich machen. Wenn man Stress macht, wirkt sich das meist negativ aufs Zeugnis aus. Wahrscheinlich hat einfach keiner Lust auf den Verwaltungsaufwand. Ich würde den Quasi-Geschäftsführer nach der Note fragen, einen Entwurf erstellen lassen (www.arbeitszeugnis.de/neuerstellung.php) und den dann mit der alten Geschäftsführerin und ihrem Mann abstimmen. Wenn beide einverstanden sind, würde ich mich an die neue Geschäftsführerin wenden und wahlweise um Unterzeichnung oder um die Erlaubnis einer Rückdatierung bitten, wobei dann die alte Geschäftsführein unterschreibt.


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