Eine Leistungsbewertung aus drei Sätzen ist für eine vierjährige Beschäftigung zu wenig, viele wichtige Aspekte fehlen, hierzu zählt natürlich vor allem eine Wertung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse, aber auch Ihrer Fähigkeiten, der Qualität der Ergebnisse usw.
Frage 1: Wäre es nicht besser, meine Berufsbezeichnung im 1. Satz zu erwähnen? Nur die Stellenbezeichnung (laut Arbeitsvertrag) sollte genannt sein.
Frage 2: Die Aufführung des Aufgabenbereiches erscheint mir etwas lasch und unausführlich.
Was denken Sie? Die komplette Bearbeiten von Exportaufträgen oder die Übersetzung von Bedienungsanleitungen und Katalogtexten sind sehr anspruchsvolle Aufgaben. Aber wenn Sie weitere wichtige Aufgaben ausgeführt haben, sollte dies auch erwähnt werden.
Frage 3: "zu unserer vollsten Zufriedenheit" - ist dies nun Note 1 oder 2? Es ist quasi „eine halbe 1“, also eine 2+. Für eine klare 1 fehlt das Temporaladverb „stets“.
Frage 4: "Bei Vorgesetzten und Kollegen war sie geschätzt. Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei." - Wäre "sehr geschätzt" besser, macht es einen Unterschied? "stets einwandfrei" - ist eine 1? Das Verhalten wird mit der Note 1 bewertet (stets einwandfrei), daher ist ein Adverb (z.B. „sehr“) mehr oder weniger in ergänzenden Aussagen zweitrangig.
Frage 5: "danken für die geleistete Arbeit" - hört sich doch auch etwas seltsam an?! Hier sollte in der Tat ausdrücklich für die „sehr guten Leistungen“ gedankt werden.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php