Autor Thema: Duplikat als Überschrift des Zwischenzeugnisses und ....  (Gelesen 3281 mal)

Mama

  • Gast
Duplikat als Überschrift des Zwischenzeugnisses und ....
« am: Mai 11, 2006, 12:58:10 Nachmittag »
Hallo,

mußte mein Zwischenzeugnis wegen einem Rechtschreibfehler berichtigen lassen.
Nun habe ich mein Zeugniss wieder aber über der Überschrieft "Zwischenzeugnis" steht noch "Dublikat", unterschrieben wurde es von dem Leiter für Arbeitsrecht/Grundsatzfragen.
Ist das so in Ok?
Vorher war es von der Personalleitung unterschrieben die seit längerem  nicht mehr da ist.

Gruß

Mike

  • Gast
Duplikat als Überschrift des Zwischenzeugnisses und ....
« Antwort #1 am: Mai 12, 2006, 18:16:26 Nachmittag »
Das geht natürlich nicht, es ja kein Duplikat, wegen der Änderung und der anderen Unterschrift. Ein Duplikat ist eine 100%ig identische Zweitversion.
Es kommt vor, dass jemand sein Zeugnis verloren hat, er erhält dann ein Duplikat.
 
Normalerweise solltest Du gegen Rückgabe des ersten Zeugnisses ein neues erhalten, das keinen "Duplikat-Vermerk hat.  
Gruss
Mike


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