Herr Schiller, hier mein Problem:
Mein Zwischenzeugnis (wg. Vorgesetztenwechsel/Ruhestand) entspricht mehrheitlich der Note 2 (bestätigten Sie mir bereits), aber folgender Satz fällt heraus:
""Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten ist gut."
Sie schrieben mir bereits, daß hieraus durchaus zu deuten ist, daß mein Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten UNANGEMESSEN gewesen sein muß. Das ist NICHT GERECHTFERTIGT; leider muß ich mich einem Vorgesetzten stellen, der persönliche Antipathien im Zeugnis austrägt und vor dem die gesamte Abteilung gehörigen Respekt hat. Stand der Dinge ist, daß der Vorgesetzte NICHT bereit ist, mir die Gründe für diesen Satz zu nennen; die negative Aussage ist jedoch gewollt ("ich habe meine Gründe...", sagte er).
Da eine arbeitsgerichtl. Auseinandersetzung nicht auszuschließen ist, hier meine Fragen:
- habe ich im Vorfeld nicht ein Informationsrecht bzgl. der Gründe für diese negative Beurteilung?
- sollte ich jetzt schriftlich korrespondieren? Bisher waren es Telefonate...
- wie wahrscheinlich ist ein für mich positiver arbeitsgerichtl. Ausgang, speziell, da es um eine persönliche Beurteilung geht?
- wer hat in diesem speziellen Fall die Beweispflicht? Muß er meine Unangemessenheit beweisen oder ich meine "einwandfreie" Führung?
- wie erfolgt die Beweisführung? mit Hilfe von Zeugen (die ich aufgrund seiner "Gewaltherrschaft" wohl nicht finden werde...) oder Unterlagen??
- kann der Vorgesetzte diese Angelegenheit einfach "aussitzen", indem er bis zu seinem Ruhestand (30.6.06)eine Verzögerungstaktik anwendet?
Für mich ist selbstverständlich, daß ein nächstes Gespräch nur mit einem Mitglied des Betriebsrates stattfinden wird!
Bitte antworten Sie schnell, denn die Zeit drängt! Vielen Dank,
baehnd