Autor Thema: EILT!! Ist arbeitsgerichtlich eine Änderung durchsetzbar?  (Gelesen 2076 mal)

baehnd

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EILT!! Ist arbeitsgerichtlich eine Änderung durchsetzbar?
« am: Februar 06, 2006, 21:17:50 Nachmittag »
Herr Schiller, hier mein Problem:
Mein Zwischenzeugnis (wg. Vorgesetztenwechsel/Ruhestand) entspricht mehrheitlich der Note 2 (bestätigten Sie mir bereits), aber folgender Satz fällt heraus:
""Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten ist gut."
Sie schrieben mir bereits, daß hieraus durchaus zu deuten ist, daß mein Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten UNANGEMESSEN gewesen sein muß. Das ist NICHT GERECHTFERTIGT; leider muß ich mich einem Vorgesetzten stellen, der persönliche Antipathien im Zeugnis austrägt und vor dem die gesamte Abteilung gehörigen Respekt hat. Stand der Dinge ist, daß der Vorgesetzte NICHT bereit ist, mir die Gründe für diesen Satz zu nennen; die negative Aussage ist jedoch gewollt ("ich habe meine Gründe...", sagte er).

Da eine arbeitsgerichtl. Auseinandersetzung nicht auszuschließen ist, hier meine Fragen:
- habe ich im Vorfeld nicht ein Informationsrecht bzgl. der Gründe für diese negative Beurteilung?
- sollte ich jetzt schriftlich korrespondieren? Bisher waren es Telefonate...
- wie wahrscheinlich ist ein für mich positiver arbeitsgerichtl. Ausgang, speziell, da es um eine persönliche Beurteilung geht?
- wer hat in diesem speziellen Fall die Beweispflicht? Muß er meine Unangemessenheit beweisen oder ich meine "einwandfreie" Führung?
- wie erfolgt die Beweisführung?  mit Hilfe von Zeugen (die ich aufgrund seiner "Gewaltherrschaft" wohl nicht finden werde...) oder Unterlagen??
- kann der Vorgesetzte diese Angelegenheit einfach "aussitzen", indem er bis zu seinem Ruhestand (30.6.06)eine Verzögerungstaktik anwendet?

Für mich ist selbstverständlich, daß ein nächstes Gespräch nur mit einem Mitglied des Betriebsrates stattfinden wird!

Bitte antworten Sie schnell, denn die Zeit drängt! Vielen Dank,

baehnd

Klaus Schiller

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EILT!! Ist arbeitsgerichtlich eine Änderung durchsetzbar?
« Antwort #1 am: Februar 06, 2006, 22:53:30 Nachmittag »
Allgemeine Informationen zur Beweislast finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.

Bezüglich Ihrer konkreten Fragen muss ich Sie an einen Rechtsanwalt verweisen, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.

Unter http://www.anwalt.de können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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