Autor Thema: Einschätzung Zeugnis  (Gelesen 4422 mal)

Merlin

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Einschätzung Zeugnis
« am: August 26, 2005, 13:26:11 Nachmittag »
Ich wüßte gerne, welche Note folgendes Zeugnis hat da ich es selbst schlecht einschätzen kann und es mir etwas unstrukturiert vorkommt. Leider  ist es schon zweieinhalb Jahre alt und ich weiß nicht ob da noch etwas zu machen ist, fals das Zeugnis schlecht sein sollte.

Zeugnis

Frau X, geboren am x in x, begann am 01.09.1998 ihre Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau in unserem Unternehmen, zunächst in unserer Zweigniederlassung in x.

Frau x wurde während ihrer 3jährigen Ausbildung Gelegenheit gegeben, in allen Bereichen wie Deutsche Bahn AG, IATA (Verkauf für Flugscheine weltweit), Touristik, Beratung und Verkauf aller namenhafter Reiseveranstalter sowie auf den Gebieten Reiseversicherung, Schiffsreisen und Fähren, Kenntnisse zu erwerben.

Dazu nutzte Frau x neben den üblichen technischen Mitteln hauptsächlich das Reservierungssystem START-Amadeus.

Neben der praktischen Ausbildung wurden die Reiseverkehrsklassen an der kaufmännischen Berufsschule besucht und mit der Teilnahme an externen Seminaren die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft.

Frau x hat sich das ihr vermittelte Fachwissen mit großem Interesse und Eigeninitiative angeeignet und setzte die erworbenen Erfahrungen im praktischen Einsatz um.

Sie war schon bald in der Lage, selbständig und zuverlässig zu arbeiten.

Ab September 2000 war sie dann in unserer Hauptstelle in x, abwechselnd im Firmendienst, in der Bahn- oder in der Touristikabteilung tätig, wo sie zur Allreund-Reisebürokraft ausgebildet wurde.

Im Juli 2001 legte Frau x ihre Prüfung zur Reiseverkehrskauffrau sehr erfolgreich - mit der Note sehr gut - vor der Industrie- und Handelskammer x ab.

Wir haben Frau x gerne ins Angestelltenverhältnis übernommen.

Zunächst verstärkte sie das Team in unserer Zweigniederlassung in x und ab Juli 2002 war Frau x in unserer Touristikabteilung im Hauptbüro in x tätig.

Ihre freundliche und höfliche Art wurde von den Kunden, Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt.

Auch können wir ihr eine tadellose Kassenführung bescheinigen.

Wir bedauern das Ausscheiden dieser Mitarbeiterin aus unserem Reisebüro und wünschen ihr für die Zukunft, beruflich und persönlich alles Gute.

...

Wir wirkt dieses Zeugnis? Welcher Note entspricht es?

Danke im Voraus für eine Antwort!

Klaus Schiller

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Einschätzung Zeugnis
« Antwort #1 am: August 29, 2005, 00:21:13 Vormittag »
Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Zu den Leistungen in Ausbildungsverhältnis wird lediglich gesagt: „Frau x hat sich das ihr vermittelte Fachwissen mit großem Interesse und Eigeninitiative angeeignet und setzte die erworbenen Erfahrungen im praktischen Einsatz um. Sie war schon bald in der Lage, selbständig und zuverlässig zu arbeiten.“ Dies betrifft nur die Lernbereitschaft und die Arbeitsweise, aber das Fachwissen selbst bleibt unbewertet, ebenso wie die Fähigkeiten oder der Lern- und Arbeitserfolg (einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf).

Mit dem Satz „Zunächst verstärkte sie das Team …“ beginnt dann die Wertung des anschließenden Arbeitsverhältnisses, es wird jedoch nur auf Verhaltensaspekte eingegangen. Die relevanten Leistungsaspekte bezüglich dieses Arbeitsverhältnisses bleiben komplett unberücksichtigt, insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Auch der obligatorische Dank oder ein Hinweis auf den Beendigungsgrund fehlen (einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung allerdings nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war (Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen)
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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