Autor Thema: Elternzeit/Schlussformel  (Gelesen 9250 mal)

tallula-belle

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« am: Oktober 16, 2006, 14:51:24 Nachmittag »
Hallo,

ich soll mein Praktikumszeugnis selbst vorbereiten.

Zur Erklärung: Mein Praktikum sollte zunächst 6 Monate währen, ist dann aber aufgrund meiner eingetretenden Schwangerschaft bis zum Ablauf der Schutzfrist nach der Geburt verlängert worden. Mein Praktikumsbetrieb hat mir eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit angeboten, wenn ich nach der Schutzfrist wieder anfangen könnte. Dies lehnte ich ab, weil ich Stillen wollte und dies aufgrund eines langen Anfahrtsweges unmöglich gewesen wäre. Für eine Elternzeit von einem Jahr konnte man mir die Stelle nicht freihalten und daher bekam ich keine Vertragverlängerung bzw. feste Anstellung.

Ich weiß nicht wie und an welcher Stelle des Zeugnisses ich meine Schwangerschaft am besten einbaue, ohne dass es unvorteilhaft für spätere Bewerbungen ist. Oder muss es gar keine Erwähnung finden? Und wie formuliere ich den Schlußsatz in meinem Fall am Besten? Soll ich einfach vom Ablauf des vereinbarten Zeitraumes oder vom Ausscheiden aus privaten Gründen sprechen?

Vielen Dank vorab für eine Beantwortung!

tallula-belle

Timo69

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« Antwort #1 am: Oktober 16, 2006, 18:31:09 Nachmittag »
Versteh ich das richtig, dass dein Vertrag für ein 6monatiges Praktikum mitten in einer Schwangerschaft verlängert wurde? Das macht aber keinen Sinn. Und was hat das mit einer späteren Beschäftigung zu tun? Nach Ablauf des Mutterschutzes hätte man doch immer noch über eine Anstellung reden können.

tallula-belle

  • Gast
Antwort
« Antwort #2 am: Oktober 16, 2006, 18:56:27 Nachmittag »
Also, als die 6 Monate Praktikum vorbeiwaren, befand ich mich im 4. Monat. Bin dann also bis zu Beginn des Mutterschutzes mit einem Anschlussvertrag weiter arbeiten gegangen. Auf diese Art und Weise konnte ich noch etwas Geld verdienen. Außerdem, dachte ich mir,  ist es gut für meinen Lebenslauf, weil schwanger hätte ich wohl kaum eine anderweitige Beschäftigung gefunden. Direkt nach der Geburt darf ja ohnehin 2 Monate nicht arbeiten. Wenn ich mich bereit erklärt hätte im Anschluss an diesen Zeitraum in Teilzeit eine Beschäftigung bei der Firma anzutreten, hätte ich einen Vertrag bekommen. Da ich das nicht wollten, wegen Stillen usw. (wie erwähnt) ist mein Vertrag am 13.9. ausgelaufen.

Mike

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« Antwort #3 am: Oktober 16, 2006, 19:35:01 Nachmittag »
Ja nun, dann hätte doch das verlängerte Praktikum bis zum Beginn des Mutterschutzes befristet sein müssen, nicht bis dessen Ende!!! Welcher Arbeitgeber gibt den einer im vierten Monat Schwangeren einen längerfristigen Anschlussvertrag ?! Möglicherweise noch mit Lohnfortzahlung. Das sieht ja so aus als hättest du den verar...

Wie dem auch sei:
Generell gesagt würde ich dir empfehlen, dich auf die Zeit zu beschränken, die auch tatsächlich im Unternehmen warst. Du hast ja danach keinerlei weitere berufliche Erfahrung gesammelt, das ist also auch irrelevant für die Wertung.
Dann heißt es am Ende: Aufgrund ihrer Schwangerschaft endet das ursprünglich bis zum (ABLAUF DER 6+X MONATE) befristete Praktikum bereits am DATUM.

tallula-belle

  • Gast
Antwort an Mike
« Antwort #4 am: Oktober 16, 2006, 22:46:45 Nachmittag »
Was soll denn vera... heißen. Meine Chefin wußte, dass ich schwanger war als sie mir anbot, den Praktikumsvertrag um einige Monate zu verlängern. Sie ist halt sozial eingestellt und wollte, dass ich finanziell nicht total schlecht dastehe, wenn ich ein Kind bekomme. War ja auch für sie nicht nur von Nachteil, schließlich war ich schon eingearbeitet und habe noch 4 Monate für sie arbeiten können. Es handelte sich auch um kein Pflichtpraktikum, sondern um ein freiwilliges Praktikum im Anschluss an ein erfolgreich beendetes Studium. Da ich nach den 6 Monaten Praktikum nicht mehr Vollzeit tätig war, habe ich natürlich auch nicht viel verdient. Das ganze lief als Minijob. Dann habe noch recherchiert und herausgefunden, dass die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers während der Schutzfristen von der Bundesknappschaft zurückerstattet werden (nur bei geringfügig Beschäftigten mit einer weiteren Beschäftigung wie bei mir der Fall). Das wußte meine Chefin zwar vorher nicht, hat sich dann aber natürlich gefreut. Hat also der Firma nicht weh getan.

Sollte ich lieber das Datum meines letzten Arbeitstages (vor Beginn des Mutterschutzes) für die Benennung des Beschäftigungszeitraumes nehmen. Und dann im Endsatz:
Frau xxx verlässt uns nach Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit. Wir haben Ihr eine Stelle im Unternehmen angeboten. Auf eigenem Wunsch möchte Frau XXX die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes jedoch für eine längere Elternzeit nutzen. Wir danken Frau X für ihre stets guten Leistungen und wünschen ihr für ihre weitere berufliche und private Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
oder:
Das Arbeitsverhältnis von Frau XXX war ursprünglich bis zum ??? befristet. Frau XXX verlässt unser Unternehmen bereits zum ??? um in Mutterschutz zu gehen und anschließend eine Elternzeit zu nehmen. Wir danken Frau X für ihre stets guten Leistungen und wünschen ihr für ihre weitere berufliche und private Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Mike

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« Antwort #5 am: Oktober 17, 2006, 00:32:42 Vormittag »
Mooooment! Erst schreibst du, das Praktikum wurde nach Ablauf der 6 Monate verlängert, dann sagst du, du hast nach Ende der (6 Monate) Praktikumszeit  als Minijobber weitergearbeitet. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn das Praktikum nach 6 Monaten endete, dann wird das Paktikumszeugnis auch nur über die 6 Monate ausgestelltm was ja vor Beginn des Mutterschutzes war. Wenn du danach mit einem Minijob in der gleichen Firma weitermachst, ist das ein Arbeitsverhältnis, kein Praktikum, dafür gibt es ein separates Arbeitszeugnis.
Vielleicht bin ich auch nur schwer von Begriff, dann tuts mir leid.  :(
P.S: Mit "verar... " meinte ich übrigens "verarmt"

tallula-belle

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« Antwort #6 am: Oktober 17, 2006, 09:08:37 Vormittag »
Das Arbeitsverhältnis wurde weiter als Praktikum gehandhabt. Die Vergütung für ein freiwilliges Praktikum muss man wie einen normalen Verdienst anrechnen lassen. Da er in meinem Fall nicht mehr als 400,- Euro pro Monat ausmachte, gilt die gleiche Regelung wie für Mini-Jobs.

Die ganze Handhabung spielt aber auch gar keine Rolle. Ich hätte nur gern mal eine Beurteilung der beiden Schlußformeln in meiner letzten Antwort.

tallula-belle

Toto67

  • Gast
Elternzeit/Schlussformel
« Antwort #7 am: Oktober 18, 2006, 14:06:28 Nachmittag »
Also um es kurz zu machen:
In der Einleitung würde stehen. Frau ... hat vom DATUM bis zum DATUM (=Vertragsende) ein Praktikum in unserem Unternehmen absolviert.
Seit dem DATUM befand sie sich im Mutterschutz.


Am Ende steht dann:
Das Praktikum endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir danken ihr ...

Aber ich muss auch sagen, dass Mutterschutz bei Praktikantinnen schon etwas komisch aussieht. Frau will ja in einem befristeten Praktikum Erfahrungen sammeln, deshalb macht es, anders als bei einem richtigen Arbeitsverhältnis, keinen Sinn, das weiterlaufen zu lassen, obwohl man nicht mehr arbeiten kann. Es sei denn, man will auf gut deutsch abzocken. Ich würde noch mal nachhaken, ob darauf überhaupt ein rechtlicher Anspruch besteht, sonst kommt es vielleicht zu unangenehmen Fragen oder Missverständnissen bei zukünftigen Vorstellungsgesprächen.  

Ich selbst würde schreiben, dass das Praktikum endete, als du aufgehört hast dort zu arbeiten. Dann steht dort:  
Das Praktikum endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir würden es begrüßen, wenn sich Frau NAME nach Ablauf des Mutterschutzes erneut bei uns bewirbt.


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