Autor Thema: Expertenmeinung zu diesem Zeugnis?  (Gelesen 3303 mal)

Berry

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Expertenmeinung zu diesem Zeugnis?
« am: Oktober 10, 2005, 16:26:17 Nachmittag »
Hallo!

Ich bräuchte mal eine Experten-Meinung zu diesem Zeugnis.

Zum Sachverhalt:
Mir ist innerhalb der Probezeit gekündigt worden, weil man mit meinen Fortschritten nicht so zufrieden war. Um mir aber eine bessere Perspektive für künftige Bewerbungen zu geben, hat man sich auf einen Deal eingelassen, mich kündigen zu lassen, bzw. die Frage wer gekündigt hat, im Zeugnis offen zu lassen.

Hier also das Zeugnis

Herr xxx, geb. am 13.04.1965, wohnhaft xxx, 50xxx xxx, war vom 15. Juni bis 31. Oktober 2005 in unserem Unternehmen als Sachbe-arbeiter im Bereich Marktfolge tätig.

Zu seinem Aufgabenbereich zählen insbesondere die

 Dateneingabe (Stamm-, Rechnungs- und Zahlungseingangsdaten)
 
 Datenverarbeitung (Erstellung von Abrechnungen, Durchführung Mahnwesen, Vorbereitung Inkasso, Lastschrifteinzüge, Ablage)
 
 Datenkontrolle (Plausibilitätsprüfung der intern erstellten Daten sowie OP-Abstimmung mit unseren Kunden)
 
 Datenbewertung (Einschätzung der Finanzierungs- und Versicherungsfähigkeit von Debitoren) sowie die

 EDV-technische Kontrolle der Auszahlungen an unsere Kunden und der Zahlungseingänge der Debitoren.


Diese Aufgaben erfordern kaufmännischem Wissen, ein ausgeprägtes Zahlen-verständnis sowie gute Kenntnisse des Rechnungs- und Zahlungsverkehrs.

Wir haben Herrn xxx Gelegenheit gegeben, unser internes Buchungssystem und die für die selbständige Ausübung der Tätigkeit notwendigen Arbeitsschritte

 kennen zu lernen. Seine Fortschritte und Kenntnisse waren – bezogen auf die Verweildauer im Unternehmen – gut.

Wir haben Herrn xxx als ruhigen, ehrlichen und freundlichen Mitarbeiter kennen gelernt. Er war stets pünktlich. Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei.

Herr xxx verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag. Wir danken Herrn xxx für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen persönlichen und beruflichen Lebensweg alles Gute.

Klaus Schiller

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Expertenmeinung zu diesem Zeugnis?
« Antwort #1 am: Oktober 13, 2005, 01:21:24 Vormittag »
Das Zeugnis entspricht leider der Note mangelhaft. In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache sind Aussage wie z.B. "Die Aufgaben erfordern …"  oder „wir haben ihm Gelegenheit gegeben…“ ausweichende Umschreibungen für nicht erbrachte Leistungen (siehe auch "Einführung in die Zeugnisproblematik" unter www.arbeitszeugnis.de). In einem guten Zeugnis werden nicht die Anforderungen der Stelle aufgelistet, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen eines Beurteilten.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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