Hallo!
Ich hätte, wie warscheinlich die meisten Benutzer in diesem Forum Fragen zu meinen Arbeitszeugnissen bzw. will prüfen lassen, ob etwaige Doppeldeutigkeiten bzw. abwertende Forulierungen enthalten sein könnten.
Über eine Bewertung wäre ich dankbar!
Auszüge aus dem Dienstzeugniss der Bundeswehr nach Ableistung des Wehrdienstes:
"Herr X. ... verlässt nach einer Dienstzeit von neun Monaten am 30. Juni 2004 die Bundeswehr. Er trat seinen Dienst am 01. Oktober 2003 in der XXX in XXX an.
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemeinen Grundausbildung wurde er in die S3-Abteilung der XXX versetzt.
Hier wurde er im Bereich Controlling und Fuhrparkservice eingesetzt. In seinem Aufgabengebiert wurde er zum Stabsdienstsoldaten und Kraftfaher der Führerscheinklasse B ausgebildet.
Zu seinen Aufgaben gehörte die Lehrgangs-/ und Ausbildungsplanung. Planung und organisatorisches Geschick, verbunden mit der Fähigleit zur Koordination, Flexibilität im Denken und Handeln, sowie eine schnelle Auffassungsgabe gehören zu den wesentlichen Anforderungen in dieser Funktion.
Herr X erfüllte die an ihn gestellten Vorraussetungen in vollem Umfang. Er erledigte die unterschiedlichen Aufgabenstellungen stets selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Herr X hat sich als sehr wertvoller Mitarbeiter in seiner Abteilung erwiesen.
Er war in hohem Maße leistungsfähig und lernwillig.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Gleichgestellten war jederzeit gut.
Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen Herrn X für seine private und berufliche Zukunft weiterhin viel Glück und Erfolg."
Ich wäre auch über eine Bewertung meines Ausbildungszwischenzeugnisses dankbar!
Nach der Einleitung und der Tätigkeitsbeschreibung sind folgende Phrasen in dem Zeugniss enthalten:
"Der Auszubildende verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen.
Er überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen.
Herr X arbeitet während seiner Ausbildung in den einzelnen Abteilungen mit Engagement und Eigeninitiative.
Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.
Herr X arbeitet stets zuverlässig und gewissenhaft.
Er arbeitet selbstständig und sicher, findet gute Lösungen und hat neue Ideen.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt."