Autor Thema: Formulierungshoheit?  (Gelesen 3395 mal)

Martin

  • Gast
Formulierungshoheit?
« am: Juli 02, 2008, 08:45:37 Vormittag »
Hallo zusammen,

mein erstes mal in diesem Forum. :-)

Die Suchfunktion hat mich leider nicht weitergebracht, daher jetzt ein neuer Thread und damit zu meinem Problem:

Aufgrund eines Vorgesetztenwechsels möchte ich ein Zwischenzeugnis ausgestellt bekommen. Der Wechsel liegt schon einige Monate zurück aber mein damaliger Chef wird in Kürze das Unternehmen verlassen. Auf mein mehrmaliges Bitten nach Ausstellen eines Zeugnisses passierte nichts. Daher habe ich jetzt selber "zur Feder gegriffen" und eines aufgesetzt. Meine Frage hierzu: Habe ich ein Anrecht darauf, daß mein damaliger Chef meine Formulierungen übernimmt? Oder muß ich seine Änderungen akzeptieren?

Es wäre schön, wenn ich kurzfristig Hilfe erhalten könnte, da Zeitdruck besteht.

Vielen Dank!

Grüße
Martin

Demel

  • Gast
Re: Formulierungshoheit?
« Antwort #1 am: Juli 02, 2008, 17:49:07 Nachmittag »
Natürlich kann jeder Arbeitnehmer einen Vorschlag einreichen, aber die Formulierungssouveränität liegt beim Arbeitgeber. Mehr dazu findest du in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de udn unter www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php. Hast du deinen Eigenentwurf mit der Checkliste (siehe oben) geprüft? Das würde ich unbedingt empfehlen, die Fehlermöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt und wenn der Chef deinen eigenen Entwurf unterschreibt, kannst du nachher schlecht Änderungen verlangen. 

Martin

  • Gast
Re: Formulierungshoheit?
« Antwort #2 am: Juli 02, 2008, 22:36:02 Nachmittag »
Hallo Demel,

erstmal danke für Deine Antwort.

Das Zeugnis ist keine "Eigenkomposition" sondern ein qualifiziertes "Personalerzeugnis", das nicht als selbstgeschrieben zu erkennen ist. Deinem zweiten Halbsatz entnehme ich, daß ich evtl. vorgenommene Änderungen zu akzeptieren habe. Ist das korrekt?

Grüße
Martin

Demel

  • Gast
Re: Formulierungshoheit?
« Antwort #3 am: Juli 02, 2008, 23:14:53 Nachmittag »
daß ich evtl. vorgenommene Änderungen zu akzeptieren habe.
Wie gesagt, schau in die Urteilsdatenbank, verlangen und erwarten kann man dabei jar nüscht.

Es obliegt dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Soweit er die Grundsätze der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens beachtet, ist der Arbeitgeber sowohl in der Wortwahl als auch Satzstellung frei. ... - LAG Düsseldorf 2.7.1976 - 9 Sa 727/76

das nicht als selbstgeschrieben zu erkennen ist.
Das allerdings denkt jeder Selbstschreiber...

Martin

  • Gast
Re: Formulierungshoheit?
« Antwort #4 am: Juli 03, 2008, 08:36:10 Vormittag »
Hallo Demel,

danke für Deine Unterstützung.

Das allerdings denkt jeder Selbstschreiber... Stimmt, das ist auch meine Erfahrung. Mein Fall liegt jedoch etwas anders.


Grüße
Martin