In der Akte liegt ja nur die Kopie. Mit dem dir ausgehändigten und dabei in deinen Besitz übergangenenen Original-Zwischenzeugnis kannst du im Prinzip machen was du willst. Wer mit einer Wertung nicht einverstanden ist, kann reklamieren, den Aussteller also zur Berichtigung auffordern. Dann könnte man sich ggf. mit dem Arbeitgeber darauf einigen, dass das alte Zwischenzeugnis gegen das neue ausgetauscht wird. Hilfe bei der Verbesserung bekommst du auf Wunsch bei arbeitszeugnis.de (Prüfung und Verbesserung des Zeugnisses, Erstellung eines Anschreibens an den Arbeitgeber usw).