Autor Thema: Freiwilliges Zwischezeugnis  (Gelesen 2766 mal)

Ina

  • Gast
Freiwilliges Zwischezeugnis
« am: Oktober 20, 2009, 11:23:03 Vormittag »
Kann mir jemand sagen, ob ich das Recht habe, ein freiwillig angefordertes Zwischenzeugnis aus der Personalakte entfernen zu lassen? Wenn ja, worauf berufe ich mich?

Demel

  • Gast
Re: Freiwilliges Zwischezeugnis
« Antwort #1 am: Oktober 20, 2009, 17:24:07 Nachmittag »
In der Akte liegt ja nur die Kopie. Mit dem dir ausgehändigten und dabei in deinen Besitz übergangenenen Original-Zwischenzeugnis kannst du im Prinzip machen was du willst. Wer mit einer Wertung nicht einverstanden ist, kann reklamieren, den Aussteller also zur Berichtigung auffordern. Dann könnte man sich ggf. mit dem Arbeitgeber darauf einigen, dass das alte Zwischenzeugnis gegen das neue ausgetauscht wird. Hilfe bei der Verbesserung bekommst du auf Wunsch bei arbeitszeugnis.de (Prüfung und Verbesserung des Zeugnisses, Erstellung eines Anschreibens an den Arbeitgeber usw).

Enhaccumn

  • Gast
Social media?
« Antwort #2 am: November 07, 2009, 07:07:26 Vormittag »
Is social media going to kill SEO?


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
arbeitszeugnis freiwilliges soziales jahr

Begonnen von jules

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Letzter Beitrag Januar 25, 2009, 20:21:44 Nachmittag
von jules