Autor Thema: Gerechtfertigt oder verarschen die mich?  (Gelesen 3708 mal)

confused^2

  • Gast
Gerechtfertigt oder verarschen die mich?
« am: Juli 23, 2010, 16:30:54 Nachmittag »
Hallo,

ich brauche dringend eine andere Meinung.
Zum Hintergrund: Ich wurde während der Probezeit nach 3 Monaten gekündigt. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kündigung rein wirtschaftlich begründet ist.
Jedenfalls bekomme ich also folgendes Arbeitszeugnis und der erste Satz der Beurteilung macht doch schon alles kaputt oder?

--------
Zeugnis

XX, geboren ...

Das Unternehmen
... (ca. halbe Seite)

Die Aufgaben und Tätigkeiten
... (ca. halbe Seite)

Die Beurteilung
XX erfüllte ihre Aufgaben stets mit hohem persönlichem Engagement und großer Gewissenhaftigkeit zu unserer Zufriedenheit. Sie erwies sich der Geschäftsleitung und den Kollegen gegenüber stets als kompetenter Ansprechpartner, wobei ihre exzellente wisenschaftliche Qualifikation von großem Vorteil war. XX war jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und diese effizient und efolgsorientiert zu meistern.
In diesem Zusammenhang möchten wir ihr überdurchschnittliches Urteilsvermögen, das sie auch in angespannten Situationen zu einem zutreffenden, abgewogenen und eigenständigen Urteil befähigte, besonders hervorheben.
Das persönliche Verhalten von Frau Guth war stets vorbildlich. Ihre Art, mit Menschen umzugehen, ist bestimmt durch Aufgeschlossenheit, Sachlichkeit und Freundlichkeit. Sie war äußerst einsatzfreudig, immer pflichtbewusst und stets zuverlässig.

Wir danken XX für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berfuliche und private Zukunft weiterhin viel ERfolg und alles Gute.
-------

Die Frage ist nun:
1. "Stets zu unserer Zufriedenheit" ist doch eigentlich eine 3-, aber wird das durch den Einschub und den Rest des Zeugnisses dies aufgewertet? Für mich hört es sich eher so an, wie wenn ich mich wahnsinnig angestrengt hätte, aber es dennoch nicht auf die Reihe bekommen habe.
2. Ist es nicht etwas kurz, auch wenn ich dort nur 3 Monate gearbeitet habe?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Ines

  • Gast
Re: Gerechtfertigt oder verarschen die mich?
« Antwort #1 am: Juli 23, 2010, 18:04:08 Nachmittag »
Hallo,

also eigentlich ist der Satz mit der Zufriedenheit ein Satz am Ende der Beurteilung des Leistungsteils (also vor dem Verhaltensteil). Er ist quasi die Zusammenfassung des vorher Geschriebenen zur Beurteilung der Leistung.
So wie es dasteht, ist es auf alle Fälle irritierend und bei einer Bewerbung sicher nicht von Vorteil. In meinen Augen ist Deine erbrachte Leistung dann nur mit einer 3 zu bewerten, auch wenn da steht, dass Du sehr qualifiziert und auch intelligent bist.

Mehr kann ich dazu leider nicht schreiben.
Viele Grüße, Ines

Ines

  • Gast
Re: Gerechtfertigt oder verarschen die mich?
« Antwort #2 am: Juli 23, 2010, 18:12:28 Nachmittag »
Unter "arbeitszeugnis.de" steht zur Leistungszusammenfassung Folgendes. Deine konkrete Formulierung: "...stets...unsere Zufriedenheit." gibt es da gar nicht. Hm, kann es sein, dass der "Schreiberling" nicht die große Ahnung vom Zeugnisschreiben hat? Jetzt bin ich mir nicht einmal sicher, ob es tatsächlich eine 3 ist oder sogar eine 4, da sich das "stets" nicht direkt auf die Zusammenfassung, sondern das davor Stehende - Deine Bereitschaft - bezieht. Schwierig.

Hier der  Auszug für Dich. Schaue doch einmal unter arbeitszeugnis und dann notenskala nach. Da findest Du die einzelnen Bausteine.

Die Wertungen in der abgestuften Notenskala am Beispiel gängiger Bausteine
Bereitschaft | Befähigung | Fachwissen | Arbeitsweise | Arbeitserfolg | Erfolgsbeispiele | Führungsleistung | Leistungszusammenfassung | Verhalten | Dank/ Bedauern | Zukunfts- /Erfolgswünsche

Note 1: Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Note 2: Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Note 3: Seine Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
Note 4: Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
Note 5: Aufgaben, die ihm übertragen wurden, erledigte er in der Regel zu unserer Zufriedenheit.[/font]

confused^2

  • Gast
Re: Gerechtfertigt oder verarschen die mich?
« Antwort #3 am: Juli 24, 2010, 08:24:22 Vormittag »
Vielen Dank für die Einschätzung.

Ich finde auch, dass der Beurteilungsteil vom Aufbau her seltsam ist.

Die Formulierung "stets ... zu unserer Zufriedenheit" habe ich gegoogelt, weil das eher eine seltene Kombination ist. Da kam je nachdem eine 3 oder 3- raus. Aber wie du schon richtig bemerkt hast, bin ich mir auch nicht sicher, ob von der Anordnung her, sich das stets nicht eigentlich auf das Engagement und die Gewissenhaftigkeit bezieht.

Auf keinen Fall empfinde ich dieses Zeugnis als wohlwollend oder der Wahrheit entsprechend. Das letzte könnt ihr natürlich schlecht beurteilen. Aber die Resonanz, die ich von meinen Kollegen und meinen Kunden bekommen habe, spricht eine andere Sprache.

Was soll ich jetzt machen??? Mein ehemaliger Arbeitgeber scheint ja nicht besonders fair zu sein und bei einem ersten Gespräch mit meinem Projektleiter, wo ich die "Gründe" meiner Kündigung entkräften wollte, wurde ich angeschrien (!), dass er mir da überhaupt keine Rechenschaft schuldig ist usw. Ich finde, das echt mies. :(

Demel

  • Gast
Re: Gerechtfertigt oder verarschen die mich?
« Antwort #4 am: Juli 24, 2010, 15:00:44 Nachmittag »
Zitat
1. "Stets zu unserer Zufriedenheit" ist doch eigentlich eine 3-, aber wird das durch den Einschub und den Rest des Zeugnisses dies aufgewertet? Für mich hört es sich eher so an, wie wenn ich mich wahnsinnig angestrengt hätte, aber es dennoch nicht auf die Reihe bekommen habe.

Im Gegenteil, es ist leider eine Abwertung, denn das "stets" muss (!!!) direkt vor dem Grad der Zufriedenheit stehen, um dafür zu gelten.   
Das heißt: "stets mit hohem persönlichem Engagement und großer Gewissenhaftigkeit zu unserer Zufriedenheit" bedeutet:
1) stets mit hohem persönlichem Engagement und großer Gewissenhaftigkeit. 
2) zu unserer Zufriedenheit (Gesamtnote 4).
 


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