Autor Thema: Gesamtnote? OK so?  (Gelesen 10258 mal)

CK

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Gesamtnote? OK so?
« am: Juni 05, 2005, 16:07:03 Nachmittag »
Zeugnis


Frau xxx geboren am xxx, wohnhaft in xxx, war vom 15.11.2004 bis 14.05.2005 als pädagogische Mitarbeiterin in unserer Einrichtung beschäftigt.
Sie war eingesetzt in der Wohnstätte „xxx“ in xxx, in der 28 erwachsene Menschen mit vorrangig geistiger Behinderung leben.

Frau xxx arbeitete in einer Gruppe von 9 Menschen mit mittelgradigen und schweren geistigen und Mehrfachbehinderungen. Im Team mit zwei weiteren MitarbeiterInnen hatte sie die Verantwortung für alle pädagogischen und pflegerischen Belange. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung und Förderung der BewohnerInnen. Ziel der pädagogischen Betreuung und Begleitung ist die individuelle, bedürfnisorientierte und ganzheitliche  Förderung, um dem Einzelnen ein größtmögliches Maß an Selbständigkeit und die Teilhabe an einem selbst bestimmten Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Frau xxx verfügt über umfangreiches und besonders fundiertes Fachwissen. Kombiniert mit ihrer philanthropen, aufgeschlossenen Art, ihrem ausgesprochenem pädagogischen Talent, Motivationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen erreichte sie die Bewohner der Wohnstätte in einer bis dahin ungeahnten Intensität und brachte nicht für möglich gehaltene individuelle Potentiale der Bewohner zum Vorschein, die sukzessiv von Frau xxx gefördert und gefestigt wurden.

Dies zeigte sich insbesondere dadurch, dass sie es innerhalb weniger Wochen schaffte, einer bis dahin isolierten und beinahe lethargisch-teilnahmslos, non-kommunikativen Bewohnerin, zu verbaler Kommunikation und aktiver Teilnahme am Gruppengeschehen zu motivieren.
Frau xxx passte ihre Umgangsweise den persönlichen Bedürfnissen eines jeden Bewohners an und förderte somit deren Selbständigkeit. Ebenso gab sie ihnen Hilfestellungen zur besseren Alltagsbewältigung und erreichte durch kreative Freizeit- und Förderungsangebote sehr gute Fortschritte in ihren Entwicklungen.

Frau xxx verfügt über außergewöhnliche Teamfähigkeit, große Offenheit, Kollegialität, Konfliktfähigkeit und Motivation, welches durchweg positive Resonanz sowohl bei den Vorgesetzten und Mitarbeitern, wie auch bei den Bewohnern hervorrief.
Mit Ihren Beiträgen im Team war sie stets eine Bereicherung.

Sehr effizient brachte Frau xxx ihre organisatorischen Fähigkeiten bezüglich des Zeitmanagements ein, indem sie beispiellos eine „Ferienfreizeit“ für ca. 20 Bewohner selbständig plante, arrangierte und somit eine reibungslose Durchführung für den Juli 2005 ermöglichte.
Kontakte zu anderen Institutionen, sowie die Abrechnung und Verwaltung der Taschengelder bescheinigen Frau Albers ein hohes Maß an Verantwortung.

Sie erfüllte alle Aufgaben innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenbereichs stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ferner löste sie selbständig auch solche Aufgaben und führte Arbeiten aus, die außerhalb ebendieses Aufgabenbereichs lagen.
Sie zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.

Durch ihre gewissenhafte, zielorientierte und effiziente Arbeitsweise gewann sie schnell die Anerkennung ihrer Vorgesetzten und Arbeitskollegen.

Ihr Verhalten zu Vorgesetzen, Arbeitskollegen und Bewohnern war jederzeit vorbildlich.

Wir bedauern das Ausscheiden von Frau xxx und bedanken uns bei ihr für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit.

Für ihre weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir Frau xxx alles Gute.


Dies ist ein Vorentwurf zur Vorlage beim Arbeitgeber. Kann man dies so schreiben und welcher Gesamtnote entspricht es? Da ich zum 14.des Monats meinen letzten Zag hatte, welches Datum nimmt man dann um nicht ein "krummes" zu haben?
D*A*N*K*E im vorraus...
LG CK

Klaus Schiller

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #1 am: Juni 06, 2005, 17:11:33 Nachmittag »
Ich bitte um Verständnis, dass ich eine derart aufwendige und zeitintensive Zeugnisprüfung nicht hier im Forum vornehmen kann. Hierfür stehen Ihnen unsere kostenpflichtigen Zeugnisdienstleistungen zur Verfügung, siehe  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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gast

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #2 am: Juni 07, 2005, 10:30:19 Vormittag »
Vielen dank!
Könnten sie mir die Frage bezgl. des Datums schon mal beantworten?
Mein arbeitsverhältniss endete zum 14. Mai 2005, dies war ein Samsatg - welches datum müsste es somit haben ohne "krumm" und damit negativ zu gelten?

Klaus Schiller

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #3 am: Juni 07, 2005, 11:23:42 Vormittag »
Übliches/ Reguläres Vertragsende ist immer der 30./31. oder ggf. auch der 15. eines Monates als Ausscheidungsdatum. Wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet war und offiziell am 14. Mai 2005 endete, sollte dies auch unmissverständlich zum Ausdruck kommen, sowohl in der Einleitung ("war vom 15.11.2004 bis 14.05.2005 im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages als pädagogische Mitarbeiterin in unserer Einrichtung beschäftigt") wie auch in der Schlussformulierung ("Das Arbeitsverhältnis endet zum heutige Tage mit Vertragsablauf").

gast

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #4 am: Juni 07, 2005, 15:27:10 Nachmittag »
Hmm...genau das ist mein Problem :(
Ich wurde am 15.11.2004 eingestellt mit einer Probezeit von einem halben Jahr (-> 14.05.2005) die ich auf Grund Differenzen mit der Leitung nicht überstanden habe (wie im übrigen 3 weitere vor mir).

Wie könnte dies also geschrieben werden, ohen das es für mich zum langfristigen Nachteil wird?

Vielen dank im vorraus, CK

Klaus Schiller

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #5 am: Juni 08, 2005, 22:19:17 Nachmittag »
In Ihrem Entwurf fehlt bislang die Beendigungsformel: "Das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht (!) zum heutigen Tage nach Ablauf der Probezeit" oder "Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Frist zum heutigen Tage". So würde der Eindruck einer fristlosen Kündigung vermieden.
Ich empfehle Ihnen allerdings, den Entwurf deutlich zu kürzen. Für ein sechsmonatiges Arbeitsverhältnis sind die Aussagen inhaltlich und formal übertrieben.

gast

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #6 am: Juli 04, 2005, 10:47:28 Vormittag »
Guten Morgen Herr Schiller,

ich habe nun ein neues/überarbeitetes Zeugnis erhalten. Bei einigen Sätzen weiß ich jedoch nicht, ob sie gut oder eher schlecht ausfallen :(

Ich habe dort 6 Monate gearbeitet und das Zeugnis ist knapp eine halbe DIN A4 Seite lang - ist das nicht ein wenig arg kurz?

Zu mir selber und meiner Arbeit wurden nur folgende Sätze geschrieben:

Frau xxx verfügte über solide Fachkenntnisse. Sie fand sich in neuen Situationen zurecht und war auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Frau xxx zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative. Sie war starkem Arbeitsanfall gewachsen und arbeitete zuverlässig und genau. Sie bewälltigte ihren Arbeitsbereich sicher und fand brauchbare Lösungen. Frau xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unser vollen Zufriedenheit erledigt. (diese Sätze verwirren mich, mal hört es sich gut an, mal schlecht)
Ihr Verhalten zu Arbeitskollegn, Bewohnern und Vorgesetzten war einwandfrei. (hier muss es doch eine andere Reihenfolge sein, oder?)

Frau xxx scheidet zum xxx aus unseree Einrichtung aus. (hört sich für mich komisch an, "scheidet aus")

Welcher Note würde dies im großen und ganzen Entsprechen?

Vielen Lieben Dank für ihre Hilfe und schön, dass es sie gibt! :)

Klaus Schiller

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #7 am: Juli 04, 2005, 19:20:46 Nachmittag »
Es handelt sich um Standard-Formulierungen, die Sie auch in unserer Textbaustein-Datenbank finden, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).  Sie entsprechen mehrheitlich der Note 3, sind aber für eine pädagogische Stelle völlig ungeeignet.
In der Auflistung der Kontaktpersonen ist in der Tat die Reihenfolge falsch,  die Vorgesetzten sollten vor den Kollegen genannt sein. Andernfalls war das Verhalten zu Vorgesetzten unangemessen.  

Die Formulierung "...scheidet zum xxx aus unserer Einrichtung aus" ist nicht nachteilig. Allerdings sollten ein einen guten Zeugnis ein Dank und ein Bedauern sowie angemessene Zukunfswunsche nicht fehlen.

Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.

gast

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #8 am: Juli 05, 2005, 16:02:42 Nachmittag »
Vielen Dank!

Klasse, dass es Sie gibt!

Bevor die paar Sätze zu meiner Person geschrieben sind, ist eine kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes niedergeschrieben (ca 7-8 Zeilen). Ziele der pädagogischen Arbeit , Arbeitslefd etc... Reicht sowas aus?

Reicht ein Satz wie..."Im Team mit zwei weiteren MitarbeiterInnen hatte sie die Verantwortung für alle pädagogischen und pflegersichen Belange. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung und Förderung der BewohnerInnen. " ...um eine pädagogische Stelle zu beschreiben aus?

Während meiner Zeit habe ich eine Ferienfreizeit selbstständig geplant und Taschengeldverwaltung gehabt - müssen solche Dinge nicht auch aufgeführt werden?

Erneut vielen Dank für ihre Hilfe!

Klaus Schiller

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Gesamtnote? OK so?
« Antwort #9 am: Juli 05, 2005, 20:41:49 Nachmittag »
Bevor die paar Sätze zu meiner Person geschrieben sind, ist eine kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes niedergeschrieben (ca 7-8 Zeilen). Ziele der pädagogischen Arbeit , Arbeitslefd etc... Reicht sowas aus?
Reicht ein Satz wie..."Im Team mit zwei weiteren MitarbeiterInnen hatte sie die Verantwortung für alle pädagogischen und pflegersichen Belange. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung und Förderung der BewohnerInnen. " ...um eine pädagogische Stelle zu beschreiben aus?

Die Fragen lassen sich nur nach genauer Prüfung des gesamten Zeugnisses beantworten. Wie gesagt: Ich bitte um Verständnis, dass eine derart aufwendige und zeitintensive Zeugnisprüfung hier im Forum nicht möglich ist.

Während meiner Zeit habe ich eine Ferienfreizeit selbstständig geplant und Taschengeldverwaltung gehabt - müssen solche Dinge nicht auch aufgeführt werden?
Ich zitiere ein Urteil des BAG:
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.
- BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75


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