Autor Thema: Gut oder sehr gut ?  (Gelesen 2795 mal)

Susan

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Gut oder sehr gut ?
« am: Juli 08, 2005, 19:08:49 Nachmittag »
Hallo,

ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen und weiß nicht genau, wie ich es einordnen soll. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dabei mit einem kurzen Rat helfen könnten. Hier sind die relevanten Formulierungen:

"Frau X hat sich äußerst schnell und zielsicher in das vielfältige Aufgabengebiet eingearbeitet. Sie beherrschte ihren Arbeitsbereich selbständig und sicher, hatte oft neue Ideen und fand optimale Lösungen. Aufgrund ihrer umfassenden und vielseitigen Fachkenntnisse überblickte sie schwierige Zusammenhänge, konnte das Wesentliche herauskristallisieren und Prioritäten setzen. Eine klare und logische Gedankenführung befähigte Frau X zu einem eigenständigen und ausgewogenen Urteil.
Frau X zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch ihre große Einsatzbereitschaft. Sie arbeitete stets sehr zuverlässig und genau und war auch stärkstem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen.
Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Frau X verlässt uns zum 31.05.2005 auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die erfolgreich geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute."

Die Formulierung der Leistungszusammenfassung war ursprünglich von meiner unmittelbaren Vorgesetzten mit "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" geschrieben worden und wurde dann von den zwei Zeichnungsberechtigten (zu denen sie nicht gehört) wie oben umgeändert. Die Begründung lautete, dass man innerhalb des Unternehmens einen möglichst einheitlichen Bewertungsmaßstab haben und Schwankungen, d.h. ein Vorgesetzter beurteilt besser als der andere, ausgleichen will. In diesem Fall leider zu meinen Ungunsten. Für meine Begriffe ist das Zeugnis damit in sich widersprüchlich.

Was halten Sie davon ? Ist dies zulässig oder hätte ich mit einem Widerspruch Erfolg ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Klaus Schiller

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Gut oder sehr gut ?
« Antwort #1 am: Juli 08, 2005, 21:05:40 Nachmittag »
Die Einzelwertungen entsprechen den Noten 1 und 2, so dass die Gesamtnote 2 keinen Widerspruch darstellt. Es handelt sich allerdings um pauschale Textbausteine, die sie auch in unserer Datenbank finden (http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php) und die je nach Stelle und Grad der Verantwortung auch zu unpersönlich wirken können. Es ist aber generell sehr schwer, Zeugnisse ganz ohne Kenntnis der Stellenbezeichnung und der Aufgaben zu bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, die auch im Zeugnis beachtet werden sollten. Letztlich entscheidet also immer der Gesamteindruck

In den von Ihnen zitierten Aussagen fehlt zudem die Verhaltensbewertung, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden müsste (Note mangelhaft). Auch die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wir danken ihr...") wird in der Zeugnissprache generell abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr", in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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