Im Zeugnis nehmen ausweichende und ungewöhnliche Erklärungen wie "... große Anforderungen an sie stellte" oder "...nicht eingearbeitet wurde und auch noch nie in einer Steuerberaterkanzlei tätig war" fast mehr Raum ein als die eigentliche Leistungsbewertung. Diese besteht praktisch nur aus den Sätzen "hat sie ebenso wie auf zeitliche Mehranforderung flexibel reagiert...Ich konnte mich immer in vollem Unfang auf Frau XX verlassen. Mit ihren Leistungen war ich stets in vollstem Umfang zufrieden."
Das Zeugnis weist also explizit auf die hohen Anforderungen hin, nimmt aber kaum Stellung dazu, ob die Beurteilte die Anforderungen an eine Sekretärin (Übersicht, Organisationstalent, Eigeninitiative, EDV-Kenntnisse usw) bewältigte. Es enthält zudem kein einziges dynamisches Attribut (engagiert, motiviert, effizient). Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Auch der Schlussteil ist auffällig knapp. Es fehlt ein Bedauern, der Dank erfolgt nur "für die Mitarbeit" und auch ein Zukunftswunsch für die private Zukunft bleibt aus. Die sehr gute Gesamtnote ("Mit ihren Leistungen war ich stets in vollstem Umfang zufrieden") ist daher nicht glaubwürdig.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php