Autor Thema: Halbes Jahr fast vorbei, aber noch keine Korrektur  (Gelesen 5032 mal)

zeugnis0407

  • Gast
Halbes Jahr fast vorbei, aber noch keine Korrektur
« am: April 17, 2007, 21:32:20 Nachmittag »
Hallo!
Könnten Sie mir bitte zur richtigen Vorgehensweise in folgendem Fall etwas sagen.
Ende dieses Monats wird ein halbes Jahr vergangen sein nach Beschäftigungsende. Ein Arbeitszeugnis hatte ich zwar erhalten, aber eine vor drei Wochen per mail an die Personalabt. geschickte Korrekturenliste ist in Form eines korrigierten Arbeitszeugnisses noch nicht zurückgekommen.
Meine Fragen sind: Ist es richtig, dass man nach der 6-monats-Frist keine Einspruchsmöglichkeit mehr hat?
Wenn ja, könnte man davon ausgehen, dass dort etwas auf Zeit gespielt wird, um eine zweite Korrektur unmöglich zu machen?
Und: sollte man vor Ablauf der 6-monätigen Frist ein Post-Einschreiben dorthin senden, um eine spätere Behauptung, dass nichts per mail angekommen sei (oder emails dienen nicht als Beweisstücke)?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!!

Viele Grüße!

Maggy

  • Gast
Halbes Jahr fast vorbei, aber noch keine Korrektur
« Antwort #1 am: April 17, 2007, 23:07:20 Nachmittag »
Vielleicht solltest du einfach mal nachfragen?! Sicher wird man dir Auskunft geben, wielange es denn noch dauern soll.

Wenn man so eine Aufforderung zur Korrektur an den Arbeitgeber sendet, sind drei Dinge wichtig:
1) Du solltest um eine Eingangsbestätigung bitten und ggf. nachhaken, bis du eine entsprechende schriftliche Bestätigung erhalten hast. Das kann auch per Mail sein.
2) Du solltest höflich eine Frist setzen, bis wann du eine Rückmeldung erwartest
3) Du solltest unbedingt eine unterschriftsreife Zeugnisfassung beifügen, die den eigenen Vorstellungen entspricht (vielen Vorgesetzte ist es schlichtweg zu blöd, für einen längst ausgeschiedenen Mitarbeiter eine aufwändige Neuformulierung vorzunehmen. Der Vorgang wird dann zur Seite gelegt - "für später" - und verschwindet unter einem Stapel)  
So eine verbesserte Zeugnisversion kann man sich bei Zeugnisdienstleistern wie arbeitszeugnis.de erstellen lassen.

Wenn der Vorgang nachweislich beim Arbeitgeber liegt, sind die Fristen unwichtig. Du solltest allerdings nicht monatelang untätig sein, sondern hin und wieder nachhaken.

Es gibt offiziell keinen Anspruch auf Berichtigung, daher muss man argumentieren, dass der Zeugnisanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde. Eine schon recht streng formulierte Aufforderung zur Zeugniskorrektur als Muster findest du hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


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