Autor Thema: Hat man damit Aussicht auf einen neuen Job???  (Gelesen 3098 mal)

Gänseblümchen

  • Gast
Hat man damit Aussicht auf einen neuen Job???
« am: März 29, 2010, 16:59:04 Nachmittag »
Zeugnis

Frau ..., geboren am ... in ..., ist seit dem ... in unserem Betrieb als Buchhaltungskraft tätig. Frau ... wurde zunächst als Vollzeitkraft eingestellt, später dann als Teilzeitkraft beschäftigt.

Die Tätigkeit von Frau ... umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:

- Bearbeitung von Ein- und Ausgangsrechnung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Kassenführung
- Bearbeiten von monatlichen Auswertungen
- Erledigung von verwaltungstechnischem Schriftverkehr


Gänseblümchen

  • Gast
Re: Hat man damit Aussicht auf einen neuen Job???
« Antwort #1 am: März 29, 2010, 17:00:23 Nachmittag »
Frau ... verfügt über ein umfassendes und detailliertes Fachwissen, das sie zudem sehr sicher
und gekonnt in der Praxis einsetzte. Gleichzeitig besitzt sie gute EDV-Anwenderkenntnisse, welche sie mit Erfolg durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen vertiefte. Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe und gut ausgebildeter Methodik ließen sie auftretende Probleme schnell einer eleganten Lösung zuführen.

Frau ... war eine engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben eigenverantwortlich, selbständig und jederzeit mit vollem Einsatz erfolgreich durchführte. Auch unter starker Belastung behielt sie die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in guter Weise. Stets arbeitete ... sehr umsichtig, gewissenhaft und genau, zudem zeichneten Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit ihren Arbeitsstil aus. Ihre Leistungen haben immer unsere volle Anerkennung gefunden.

Gänseblümchen

  • Gast
Re: Hat man damit Aussicht auf einen neuen Job???
« Antwort #2 am: März 29, 2010, 17:02:09 Nachmittag »
Mit allen Ansprechpartnern kam Frau ... gut zurecht und begegnete ihnen stets mit ihrer freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Leider können wir das Arbeitsverhältnis aufgrund der schlechten wirtschlaftlichen Lage nicht weiterführen können.

Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, weil wir mit Frau ... eine wertvolle und wichtige Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns bei ihr für ihre stets gute Arbeitsleistung und wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Kalli66

  • Gast
Re: Hat man damit Aussicht auf einen neuen Job???
« Antwort #3 am: März 31, 2010, 09:58:18 Vormittag »
Eine vollständige Analyse ist sehr aufwändig. Am besten prüfst du das Zeugnis erstmal mit der Checkliste (siehe oben) und stellst dann eine konkrete Frage zu einer einzelnen Aussage, auf die man auch konkret antworten kann.


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Ab wann hat man einen Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis

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kann man auch mit einem 400Euro job ein zeugnis verlangen?

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