Autor Thema: Hilfe - mein Zeugnis ist einfach lächerlich !  (Gelesen 4483 mal)

pepper

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Hilfe - mein Zeugnis ist einfach lächerlich !
« am: Mai 12, 2005, 13:06:52 Nachmittag »
Ein Hilfeschrei an Alle - wie soll ich mich jetzt verhalten.
Mir - 50 J. weiblich - Sachbearbeiterin in einer kleinen Spedition wurde fristgerecht zum 28.02.05 wg. Auftragsmangel gekündigt. Nach 14 Monaten Beschäftigungszeit und nach monatelangen Mobbingattacken einer 27-jährigen Kollegin, die zudem ein halbes Jahr nach mir eingestellt worden war. Sie versteht sich "seeehhhhr gut" mit meinem 30-j. Ex-Chef.

Diese Kündigung habe ich vor dem AG angefochten und mir wurde eine Abfindung in Höhe eines Bruttogehaltes zugesprochen.
Ich habe danach nicht mehr gearbeitet, denn ich war - aufgrund einer ziemlich schlimmen Erkrankung, auch schon bei Zugang der Kündigung 22.01.04, - bis letztendlich 31.03.05 krank geschrieben.

Darüber und über die Abfindung hat er sich entsetzlich geärgert und zieht nun meine Leistungen nachträglich in den Schmutz. Hat mir eine email geschickt, in der er alles möglich bemängelt und kein gutes Haar an mir und meiner Arbeit läßt.
Vorher gab es allerdings nie ein böses Wort, oder eine Rüge oder gar ein Abmahnung wg. irgendetwas. Ganz im Gegenteil noch am 08.01.05 wurde ich bei einem 4-Augen-Gespräch ausdrücklich für meine Leistungen gelobt.

Seit 28.02. bitte, flehe , fordere ich nun per email und Post um ein qual. Zeugnis und um die Zusendung meiner Lohnsteuerkarte. Am 18.05. letztmalig per Einschr. m. RS. Heute kam nun ein Wisch, sorry, aber anders kann man es nicht nennen, auf einem neutralen Papier 2 x gefaltet, - ohne Lohnsteuerkarte - mit folgendem Inhalt:

Ort, 10.05.05

Arbeitszeugnis
Frau XXX, geb. XXX, geb: XX.XX.XXXX  ,war vom 01.01.04 bis zum 28.02.05 in unserem Unternehmen beschäftigt.
Frau XXX war für die Personalbearbeitung sowie für die Kontrolle des Lagerbestandes und die Abrechnung der dort angefallenen Leistungen zuständig.
Frau XXX hat die Ihr gestellten Aufgaben zufriedenstellen erledig.
Die Entlassung erfolgte aus betrieblichen Gründen, wegen Auftragsrückgang.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname des GF

Ich habe den Text genau abgeschrieben incl. aller Fehler etc.
Wie soll ich mich nun Verhalten - muß ich wirklich erst zum Anwalt, um ein anständiges Zeugnis zu bekommen ???

Vielen Dank, daß sich jemand die Zeit nimmt, diesen Riesenthread überhaupt zu lesen und mir - hoffentlich bald - zu antworten.

arbeitszeugnis.de

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Hilfe - mein Zeugnis ist einfach lächerlich !
« Antwort #1 am: Mai 12, 2005, 17:22:32 Nachmittag »
Das Zeugnis enthält nur einen einzigen wertenden Satz:
Frau XXX hat die Ihr gestellten Aufgaben zufriedenstellen erledig.

Eigentlich müsste es heißen: Frau XXX hat die ihr gestellten Aufgaben zufriedenstellend erledigt.
Die Aussage entspricht der Gesamtnote 4, aber natürlich sollte ein qualifiziertes Zeugnis weit mehr Ausagen enthalten.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief. Der Ausdruck "Mit freundlichen Grüßen" hat in einem Zeugnis nichts verloren.

Ihre Frage nach möglichen rechtlichen Schritten fällt nun bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Bei Ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht haben Sie sich vermutlich von einem Anwalt vertreten lassen. In der Regel verfasst ein Anwalt nun ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Zeugniskorrektur mit dem Hinweis, dass ein Zeugnis genaue und zuverlässige Angaben über die tatsächlich verrichtete Tätigkeit enthalten und die Leistungen durch eine wahrheitsgemäße, nach sachlichen Maßstäben ausgerichtete und nachprüfbare Gesamtbewertung beschreiben muss.

Unsere Partnerin, Rechtsanwältin Bettina Diedrich schreibt unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php hierzu:

Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend wiedergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht (siehe auch "Gründe für eine unrichtige Zeugnisbewertung") und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. In der Praxis kommt es hierauf jedoch nicht an, denn solche Prozesse enden in aller Regel mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas „herausholen“. Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.


Ich möchte Ihnen zudem empfehlen, im Zuge der Aufforderung zur Korrektur gleich einen eigenen, unterschriftsreifen Zeugnisentwurf mitzuschicken. Erfahrungsgemäß vereinfacht dies den Bereichtigungsprozess entscheidend.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

  • Gast
Na das ging aber flott !!
« Antwort #2 am: Mai 12, 2005, 19:35:30 Nachmittag »
Danke Herr Schiller,
für Ihre umgehende und wirklich ausführliche Antwort.
Ich habe mich im AG-Prozess selbst vertreten, da ich bei meinem vorherigen Arbeitgeber in fast 10 Jahren jede Menge Erfahrungen in Güteverhandlungen machen konnte. Allerdings als Personalsachbearbeiter und auf der Arbeitgeberseite.
Hat ja ganz gut geklappt und war auf jeden Fall preiswerter.

Ich habe nun vor, ein vernünftiges Zeugnis (Note 2-3) zu entwerfen und damit zum AG zu gehen und eine Klage auf Korrektur einzureichen. Wollen wir hoffen, dass das einen Sinn hat.

Nun noch eine letzte Frage: Sollte das Zeugnis nicht das Datum des Ausscheidens tragen?
So merkt doch jeder Personalchef, dass irgendetwas nicht stimmt.

Danke und liebe Grüße aus der Pfalz - pepper

arbeitszeugnis.de

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Hilfe - mein Zeugnis ist einfach lächerlich !
« Antwort #3 am: Mai 12, 2005, 20:17:43 Nachmittag »
Es ist in der Tat so, dass ein verspätet ausgestelltes Zeugnis den Eindruck erwecken kann, es habe Probleme/ Streit bei der Zeugniserstellung gegeben. Üblicherweise wird ein Zeugnis rückdatiert, wenn der Arbeitnehmer die Verzögerung nicht selbst verschuldet hat.
Die relevanten Urteile zum Zeugnisdatum finden Sie in unserer Urteilsdatenbank (Stichwort DATUM: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php.
Ein wohlgemeinter Rat: Nutzen Sie die Möglichkeit des "Ghostwritings", d.h. lassen Sie sich ein Zeugnis auf Ihren Sachverhalt "maßschneidern" (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php). Die Fehlermöglichkeiten bei der Formulierung eines Eigenentwurfs sind wirklich unbegrenzt und von der Verwendung pauschaler Bausteine ist abzuraten. So manche selbstverfassten, vor Gericht durchgeboxten Zeugnisse waren letztlich ein "Eigentor" und konnte nach Prozessende nicht noch einmal korrigiert werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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