Autor Thema: Im Wesentlichen  (Gelesen 11544 mal)

gast

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Im Wesentlichen
« am: Mai 16, 2007, 13:09:56 Nachmittag »
Immer häufiger wird in Zeugnissen der Begriff "im Wesentlichen" verwendet. Hält dieser Begriff einer juristischen Überprüfung stand?

Im Wesentlichen hat er seine Arbeit gut erledigt...

Im Wesentlichen war er pünktlich und aufmerksam...

Im Wesentlichen hat er die ihm übertragenen Aufgaben verstanden und erledigt...

Katrin62

  • Gast
Im Wesentlichen
« Antwort #1 am: Mai 16, 2007, 14:46:21 Nachmittag »
Vielleicht kennst du die typische Notenskala in Zeugnissen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note5.php

Ein Beispiel:
Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Note 1)

Er/ Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" (Note 4)

Er/ Sie erledigte alle Aufgaben im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit" (Note 5)

Neben "im Wesentlichen" gibt es auch noch andere mangelhafte  Aussagen, z.B. "im Allgemeinen", "Im Großen und Ganzen", "insgesamt" usw.

Genau erklärt wird das im Artikel "Der Zeugniscode" unter  http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php


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xx
Im Wesentlichen??? Hilfe!!!

Begonnen von Mali

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Letzter Beitrag Februar 11, 2006, 13:56:39 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
"im wesentlichen gut"

Begonnen von Tina

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Letzter Beitrag Juli 04, 2011, 20:31:17 Nachmittag
von Demel