Autor Thema: In meinem Arbeitszeugnis steht meine Adresse mit drin.  (Gelesen 4228 mal)

Airliner

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In meinem Arbeitszeugnis steht meine Adresse mit drin.
« am: Januar 09, 2006, 18:42:30 Nachmittag »
Ich hab da mal ne Frage...

In meinem Arbeitszeugnis steht an oberster Stelle meine Adresse, denn dieses wurde mir in einem Umschlag mit Sichfenster zugeschickt, d.H. das es auch zweimal geknickt worden ist!

Desweiteren sind die Firmenlogos nicht in Farbe sondern in s/w gedruckt und es gibt eine "Betreffzeile" (Betreff: Zeugnis)!
Das hat doch nicht wirklich was darin zu suchen???

Ist das alles so zulässig oder kann ich ein "Neues" nachfordern?

Klaus Schiller

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In meinem Arbeitszeugnis steht meine Adresse mit drin.
« Antwort #1 am: Januar 10, 2006, 12:32:44 Nachmittag »
Ich möchte Sie zunächst auf unsere Urteilsdatenbank verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php):
Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.

Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen. - Urteil des BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98

Ein Zeugnis muss auf dem offiziellen Geschäftspapier des Unternehmens ausgedruckt sein, hier ist das Logo üblicherweise vorab aufgedruckt.  Wenn der Eindruck entsteht, das Geschäftspapier werde samt Logo auf einem schwarz/weiß-Drucker erstellt, ist dies nicht vorteilhaft. Auch die Betreffzeile sollte entfernt werden. Das Dokument "betrifft" nicht das Zeugnis , es "ist" das Zeugnis.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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