Der Leistungsteil besteht aus Standard-Textbausteinen der Note 2, die Sie auch in unserer Formulierungs-Datenbank finden (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).
Das Zeugnis wirkt also sehr pauschal und könnte schon deshalb nicht als angemessene Würdigung einer langen, erfolgreichen Zusammenarbeit bezeichnet werden. Zudem fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Auch auf den Arbeitserfolg oder die Führungsleistung wird gar nicht eingegangen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen zudem entgegen der Hierarchie vor der Geschäftsleitung genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten
Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer im Schlussteil für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php