Autor Thema: ist das alles nach 15 Jahren?  (Gelesen 3073 mal)

Kleeblatt

  • Gast
ist das alles nach 15 Jahren?
« am: September 16, 2005, 19:57:00 Nachmittag »
Nach 15 Jahren hatte ich den Laden dicke und habe gekündigt. Ich war als Teiledienstleiter beschäftigt und habe folgendes Zeugnis erhalten:

Herr X verfügt über langjährige Berufserfahrung und umfassende Fachkenntnisse in seinem Arbeitsbereich. Er überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und war stets in der Lage schnell Lösungen aufzuzeigen.
Er war ein sehr fleißiger Mitarbeiter, ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein. Auch starken Arbeitsanfall erledigte er stets in kurzer Zeit. Seinen Aufgabenbereich führte Herr Diehl stets zuverlässig und gewissenhaft aus. Er war bei Mitarbeitern, Kunden und der Geschäftsleitung gleichermaßen beliebt. hervrzuheben sind seine Hilfsbereitschaft und sein Engagement für die Firma. Sein Verhalten war stets einwandfrei[/color][/size]

Ich habe keine Ahnung, ob die Bewertung gut ist und das Zeugnis so anerkannt werden kann. Ich selbst vermisse hier Angaben zu meiner Tätigkeit und Weiterbildungsmaßnahmen an denen ich teilgenommen habe.
Kann ich mich mit dem kurzen Text zufriedengeben und mich ruhigen Gewissens irgendwo bewerben?

Danke für feedback.

Klaus Schiller

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ist das alles nach 15 Jahren?
« Antwort #1 am: September 19, 2005, 20:10:12 Nachmittag »
Der Leistungsteil besteht aus Standard-Textbausteinen der Note 2, die Sie auch in unserer Formulierungs-Datenbank finden (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).

Das Zeugnis wirkt also sehr pauschal und könnte schon deshalb nicht als angemessene Würdigung einer langen, erfolgreichen Zusammenarbeit bezeichnet werden. Zudem fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Auch auf den Arbeitserfolg oder die Führungsleistung wird gar nicht eingegangen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen zudem entgegen der Hierarchie vor der Geschäftsleitung genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer im Schlussteil für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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