Autor Thema: Ist das in Ordnung?  (Gelesen 4828 mal)

Damar69

  • Gast
Ist das in Ordnung?
« am: Juli 28, 2005, 18:14:31 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,hallo zusammen!
Ich habe ein Problem,und zwar finde mein Arbeitszeugnis nicht in Ordnung
Wie würden Sie das Zeugnis bewerten:

"Herrxxx arbeitete überwiegend in unserer xxxAbteilung.
Zu seinen Aufgaben gehörten Kronen,Brücken,VMK,Teilkronen....
Herr XXXarbeitete sorgfältig und genau,zeigte Initiative,Fleiß und Eifer.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Sein Verhalten gab zu keinen Klagen Anlass.
Wegen Einsparungen mußten wir leider unser Arbeitsverhältnis beenden.
Wir wünschen Herr XXX für seinen weiteren privaten und beruflichen Weg alles Gute."

Was kann ich gegen Aussagen machen die ich nicht akzeptieren kann und will.Muß ich gleich einen Anwalt nehmen???
Es wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.Bin total am Ende!!!!

Gruß Manano

gast

  • Gast
Ist das in Ordnung?
« Antwort #1 am: Juli 28, 2005, 20:18:23 Nachmittag »
Hallo,

als erstes mal muß ich erwähnen das ich auch kein Fachmann bin. Aber auffällig bei deinem Zeugniss sind auf jedenfall die bewertung " zu unserer Zufriedenheit" das ist nach Schulnoten bewertet wohl eine 3 bis 4. Als zweite negative Bewertung ist wohl die Aussage "Sein Verhalten gab zu keinen Klagen Anlass" zu werten.
Um eine Änderung zu erreichen, würde ich den Verfasser höflichst um eine Änderung der Formelierungen bitten. Aber am besten wartest Du noch auf andere Beiträge zu deiner Frage. Mehrere Meinungen sind immer besser!

Viel Glück Chris

Damar69

  • Gast
ist das in ordnung
« Antwort #2 am: Juli 28, 2005, 23:16:47 Nachmittag »
Vielen,vielen Dank für deinen Tipp!
Es wäre schön wenn mir noch mehr Leute helfen könnten.

Gruß Chris

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Ist das in Ordnung?
« Antwort #3 am: Juli 29, 2005, 02:08:29 Vormittag »
"Herrxxx arbeitete überwiegend in unserer xxxAbteilung.
Die Stellenbeschreibung sollte alle relevanten Aufgaben und Einsatzgebiete nennen.

Zu seinen Aufgaben gehörten Kronen,Brücken,VMK,Teilkronen....
Das klingt stilistisch sehr unschön, besser: Anfertigen von Zahnkronen...

Herr XXXarbeitete sorgfältig und genau,zeigte Initiative,Fleiß und Eifer.
Dies bewertet die Arbeitsweise und die Arbeitsbereitschaft mit der Note 3.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Dies ist eine Leistungszusammenfassung der Note 4 (=Gesamtnote).

Sein Verhalten gab zu keinen Klagen Anlass.
Aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen (oder Klagen)", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.

Wegen Einsparungen mußten wir leider unser Arbeitsverhältnis beenden. Wir wünschen Herr XXX für seinen weiteren privaten und beruflichen Weg alles Gute."
Hier fehlen der obligatorische Dank und ein Bedauern, was abwertend wirkt. Zudem fehlen im Zeugnis Aussagen zu Fähigkeiten, zum Fachwissen und zum Erfolg (Qualität der Ergebnisse).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Was kann ich gegen Aussagen machen die ich nicht akzeptieren kann und will. Muß ich gleich einen Anwalt nehmen??? Es wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.Bin total am Ende!!!!
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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