"Herrxxx arbeitete überwiegend in unserer xxxAbteilung. Die Stellenbeschreibung sollte
alle relevanten Aufgaben und Einsatzgebiete nennen.
Zu seinen Aufgaben gehörten Kronen,Brücken,VMK,Teilkronen.... Das klingt stilistisch sehr unschön, besser:
Anfertigen von Zahnkronen...
Herr XXXarbeitete sorgfältig und genau,zeigte Initiative,Fleiß und Eifer. Dies bewertet die Arbeitsweise und die Arbeitsbereitschaft mit der Note 3.
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. Dies ist eine Leistungszusammenfassung der Note 4 (=Gesamtnote).
Sein Verhalten gab zu keinen Klagen Anlass. Aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Negationstechnik" gehört: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen (oder Klagen)", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.
Wegen Einsparungen mußten wir leider unser Arbeitsverhältnis beenden. Wir wünschen Herr XXX für seinen weiteren privaten und beruflichen Weg alles Gute." Hier fehlen der obligatorische Dank und ein Bedauern, was abwertend wirkt. Zudem fehlen im Zeugnis Aussagen zu Fähigkeiten, zum Fachwissen und zum Erfolg (Qualität der Ergebnisse).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Was kann ich gegen Aussagen machen die ich nicht akzeptieren kann und will. Muß ich gleich einen Anwalt nehmen??? Es wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.Bin total am Ende!!!! Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php