Autor Thema: Ist das schon zu gut?  (Gelesen 3398 mal)

dale

  • Gast
Ist das schon zu gut?
« am: September 22, 2005, 15:23:54 Nachmittag »
Einer meiner Chefs schrieb mir folgendes Zeugnis, mit dem ich echt zufrieden war.
Nachdem es ein weiterer gelesen hatte, meinte er, es würde sich unglaubwürdig anhören weil es zu gut wäre.
Gibts das überhaupt?

Er will nun den Satz: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit umändern in zu unserer vollen Zufridenheit.
Das macht das Zeugnis doch gleich viel schlechter, oder?

Ist es wirklich zu übertrieben gut, er meinte das höre sich nach rausloben an, gibts sowas????

Lest selbst:

Praktikantenzeugnis


Frau L, geboren am xxx, absolvierte in der Zeit vom 01. April 2005 bis 30. September 2005 ein Praktikum in unserem Unternehmen.

Während dieser Zeit war Frau L schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben betraut:

-  Erarbeiten von Trends im Strick- und Konfektionsbereich
-  Festlegung der Farbthemen
-  Ausarbeitung der Entwürfe und der Maßangaben
-  Anfertigung der Maßtabellen (Gradierung)
-  Korrespondez mit Produktionsbetrieben
-  Terminüberwachung für Prototypen
-  Korrektur und Abnahme der Prototypen
-  Terminüberwachung zur Kollektionsfertigstellung

In Ihrem Verantwortungsbereich leitete Frau L darüber hinaus äußerst zuverlässig die englische Korrespondenz mit den Produktionsbetrieben und stellte dabei nicht nur ihre ausgezeichneten Sprachkenntnisse, sondern auch Ihr sehr gutes kaufmännisches Denken unter Beweis.

Frau L war äußerst kreativ in der Erarbeitung von Trend- und Farbthemen, besonders hervorzuheben sind Ihre sehr guten zeichnerischen Fähigkeiten.

Ihre im Studium erlernten Kenntnisse hat Sie bei uns hervorragend umgesetzt und hat mit außergewöhnlich großem Engagement und Einsatzbereitschaft mitgearbeitet. Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte Sie mit sehr großer Eigeninitiative und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.

Frau L verlässt unser Unternehmen zum Ende Ihrer Praktikumszeit auf eigenen Wunsch, um anderweitig weitere Erfahrungen zu sammeln.

Wir können Frau L bestens weiterempfehlen. Sollte Sie wieder nach München kommen wollen, würden wir Sie gerne wieder in unserem Unternehmen sehen.

Wir danken Ihr für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihr für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


München, 30. September 2005

Klaus Schiller

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Ist das schon zu gut?
« Antwort #1 am: September 22, 2005, 19:32:05 Nachmittag »
Es ist in der Tat ein schmaler Grad zwischen einem glaubwürdigen, sehr guten Zeugnis und einem unglaubwürdigen, übertriebenem Gefälligkeitszeugnis. Wird ein Mitarbeiter z.B. nach nur 6 Monaten mit Ende der Probezeit entlassen und werden ihm hierbei in allen Bereichen sehr umfangreich Höchstleistungen bescheinigt, ist dies natürlich nicht glaubwürdig. Generell gilt: in einem sehr guten Zeugnis sollten die Erfolge für sich selbst sprechen.
 
Es ist aber zu unterscheiden zwischen unglaubwürdiger Übertreibung und der Notwendigkeit, in Zeugnissen überdurchschnittliche Leistungen äußerst positiv zu formuliereren (z.B. Gesamtnote 1: Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"). Grund hierfür ist, dass in Zeugnissen auch negative Wertungen noch wohlwollend formuliert sein müssen (z.B. Gesamtnote 4: Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit").

Aussagen wie "Frau L war äußerst kreativ ... besonders hervorzuheben sind Ihre sehr guten zeichnerischen Fähigkeiten" sind also keinesfalls übertrieben, jede Reduzierung der Aussagen wertet die ansonsten sehr gute Note ab.  Es wäre sogar zu empfehlen, die Fähigkeiten noch detaillierter zu bewerten und auch auf die Arbeitsweise und vor allem auch den Erfolg einzugehen, beides fehlt bislang.  

Der Leistungsteil des Zeugnisses könnte zudem besser strukturiert sein. Der Leistungsteil eines wohlgeordneten Zeuginssen formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.

Personalpronomen werden in Zeugnissen übrigens klein geschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede ("Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte Sie mit ").

Wenn Sie das Zeugnis von Experten verbessern lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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