Autor Thema: Ist das Zwischenzeugnis in Ordnung?  (Gelesen 2844 mal)

Freddy

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Ist das Zwischenzeugnis in Ordnung?
« am: August 28, 2005, 23:14:15 Nachmittag »
Zwischenzeugnis

Herr VVV NNN ist seit dem TT.MM.JJJJ als Omnibusfahrer für Reiseverkehr, Miet- und Linienverkehr in unserem Unternehmen beschäftigt.

Sein Tätigkeitsbereich umfasst den Reiseverkehr im In- und Ausland. In der Vor- und Nachsaison ist Herr NNN darüber hinaus im Linien- und Schulbusverkehr sowie innerbetrieblich tätig. Des Weiteren betreut er gelegentlich die Computer und ist in der Nachsaison bei der Planung und Ausarbeitung der Katalog- und Tagesreisen behilflich.

Herr NNN erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber den Fahrgästen ist vorbildlich. Die Leistungen hinsichtlich der Fahrweise und der Fahrzeugpflege finden in jeder Hinsicht unsere volle Annerkennung. Auf Grund seines Fachwissens führt Herr XXX die Arbeiten an unseren Computern stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Geschäftsleitung
Unterschrift
V. Name
------------------------------------------------------------------------
Meine Fragen:
1. Ist der Aufbau formell richtig?
2. Ist das Fehlen einer Angabe über Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit negativ zu bewerten?
3. Ist auch das Fehlen der Dankesformel und der Hinweis auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis negativ zu bewerten?
4. Die Arbeit an den Computern umfaßt
    - Betreuung der Hardware,
    - Aufbau und Unterhaltung eines Firmennetzwerkes
    - Installation und Pflege der Software (MS-Office, Betriebssystem, spezielle Betriebssoftware,)
Sollte dies im Zeugnis weiter ausgeführt werden, insbesondere weil dieses nicht zu den normalen Aufgaben eines Busfahrers im Reisedienst gehört?

Klaus Schiller

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Ist das Zwischenzeugnis in Ordnung?
« Antwort #1 am: August 29, 2005, 02:58:53 Vormittag »
1. Ist der Aufbau formell richtig?
Leider nein. Der Leistungsteil eines wohlgeordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg)  erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit einer (!)  Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Der wertende Teil des vorliegenden Zeugnisses beginnt hingegen mit der Leistungszusammenfassung, dann folgt eine Verhaltensaussage, dann zwei weitere Leistungszusammenfassungen (volle Anerkennung, stets zu unserer vollen Zufriedenheit).

Im Zeugnis fehlen insbesondere komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit) und Aussagen zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Auch der Schlussteil mit dem Ausstellungsgrund, einem Dank und dem Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit fehlt. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

2. Ist das Fehlen einer Angabe über Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit negativ zu bewerten?
Nein, Pünktlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht erwähnt werden muss. Auch der Begriff "Zuverlässigkeit" muss nicht explizit genannt werden, dies kann sich auch aus dem Kontext ergeben.

3. Ist auch das Fehlen der Dankesformel und der Hinweis auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis negativ zu bewerten?
s.o.

4. Die Arbeit an den Computern umfaßt
- Betreuung der Hardware,
- Aufbau und Unterhaltung eines Firmennetzwerkes
- Installation und Pflege der Software (MS-Office, Betriebssystem, spezielle Betriebssoftware,)
Sollte dies im Zeugnis weiter ausgeführt werden, insbesondere weil dieses nicht zu den normalen Aufgaben eines Busfahrers im Reisedienst gehört?

Die Aussage "Des Weiteren betreut er gelegentlich die Computer" ist sehr unspezifisch. Die Stellenbeschreibung sollte in diesem Punkt so differenziert sein, dass man sich ein vollständiges Bild von Ihrer Tätigkeit machen kann. Zudem ist dies ja ein wichtiger zusätzlicher Qualifikationsaspekt.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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