Autor Thema: Ist dieser Satz als positiv zu bewerten?  (Gelesen 2342 mal)

MP

  • Gast
Ist dieser Satz als positiv zu bewerten?
« am: Juni 23, 2007, 15:43:42 Nachmittag »
Ihre/Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch ihre/seine klare und logische Gedankenführung, die sie/ihn zu sicheren Urteilen befähigt.

Mike

  • Gast
Ist dieser Satz als positiv zu bewerten?
« Antwort #1 am: Juni 26, 2007, 22:45:07 Nachmittag »
Auch den Satz findest du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php
Ist ebenfalls Note 2, diesmal im Bereich Urteilsfähigkeit.

Wie schon deine zuvor genannten Sätze istr das also ein Textbaustein-Zitat. Das wirkt bei anspruchsvollen Tätigkeiten evtl. abwertend und passt nicht unbedingt zu einer glaubwürdigen Note 2.


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