Autor Thema: ist es nun gut oder nur gut gemeint?  (Gelesen 2888 mal)

screeny

  • Gast
ist es nun gut oder nur gut gemeint?
« am: März 18, 2007, 18:01:49 Nachmittag »
Hallo,
bräuchte bitte mal eine neutrale Meinung zu meinem Arbeitszeugnis.
Als Basisinfo sollte man wissen, dass ich vor ca. 1 Jahr meine Ausbildung zur Speditiosnkauffrau abgeschlossen habe und dann auch übernommen wurde, werde nun das Unternehmen verlassen um ein fachbezogenes Studium zu beginnen. Das Zeugnis sollte lt chef ein Einser Zeugnis werden, nun schwanke ich aber, dass es an einigen Stellen zu übertrieben gut und an anderen wieder evtl.negativ aufgefasst werden könnte.
hier mal ein Auszug der betreffenden Stellen, vielleicht könnt ihr nachvollziehen was ich meine, oder ich bin paranoid  :D

"Auf Grund ihrer guten und fundierten Fachkenntnisse konnte Frau X jederzeit flexibel eingesetzt werden. Ihre bemerkenswerte Aufassungsgabe ermöglichte es ihr auch schwierige Situationen sofort zutreffen zu erfassen. Besonders hervorzuheben sind ihre herausragenden Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden.

Frau X ist eine äußerst engagierte Mitarbeiterin,die besonders durch ihre vorbildliche Leistungsbereitschaft überzeugen konnte. Auch bei hoher Belastung erreichte sie jederzeit die vereinbarten Ziele. Sie war zudem eine außerordentlich umsichtige, verantwortungsbewusste und gewissenhafte Mitarbeiterin. Hervorheben möchten wir ihre absolute Zuverlässigkeit und ihr Pflichtbewusstsein.

Die Ergebnisse ihrer Arbeit waren in jeder Hinsicht von überragender Qualität. Frau X bewältigte ihren Aufgabenbereich stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

so und nu kommt ihr ...  :D

gast

  • Gast
ist es nun gut oder nur gut gemeint?
« Antwort #1 am: März 18, 2007, 20:25:03 Nachmittag »
Das ist tatsächlich etwas komisch formuliert, auch stilistisch. Der Satz "Besonders hervorzuheben sind ihre herausragenden Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden" - das wäre wenn überhaupt eine Fähigkeit, aber auch das könnte man genauer beschreiben.

Die Erreichung der vereinbarten Ziele (das gehört zum Arbeitserfolg) ist knapp durchschnittlich (Note 3) und widerspricht natürlich etwas übertriebenen Aussagen wie in jeder Hinsicht von überragender Qualität (auch Erfolg).

Wichtig für späterte Bewerbungen ist übrigens, dass es ein separates AZUBI-Zeugnis gibt und nicht etwa beides in einem Zeugnis zusammen gefasst ist.


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