Autor Thema: Ist es übertrieben, "zur vollsten Zufriedenheit" zu benutzen?  (Gelesen 3038 mal)

Sandruszka

  • Gast
Ist es übertrieben, "zur vollsten Zufriedenheit" zu benutzen?
« am: Oktober 14, 2008, 09:12:20 Vormittag »
Hallo, ich habe mir mal sagen lassen, dass man heutzutage garnicht mehr immer die Formulierungen wie o.g. benutzen soll, da es leicht unglaubwürdig erscheinen könnte. Mann sollte das Zeugnis mit der Note "gut" bewerten. Also statt "zur vollsten Zufriedenheit" "zur vollen Zufriedenheit" . Da ich die Möglichkeit haben, mir selbst ein Zeugnis zu erstellen, wäre es ganz interessant dies zu wissen.
Vielen Dank, Mfg

Kalli66

  • Gast
Re: Ist es übertrieben, "zur vollsten Zufriedenheit" zu benutzen?
« Antwort #1 am: Oktober 15, 2008, 06:42:04 Vormittag »
Dass Arbeitgeber einen Eigenentwurf einreichen können ist keine Seltenheit, aber die Note selbst zu wählen und darüber nachzudenken, welche es denn sein soll, ist sehr ungewöhnlich. Entweder waren deine Leistungen sehr gut, also weit über dem Durchschnitt, dann hast du sicher auch die Note 1 verdient. Das ist dann eine gerechte Anerkennung der Leistung. Eine schlechtere Note zu wählen, weil man dir die eher glauben würde, macht wenig Sinn.

Oder die Leistungen waren "nur" gut, aber dein Chef würde aus Entgegenkommen trotzdem auch ein Einerszeugnis unterzeichnen.  Dann hast du Glück.

Natürlich klingen Einserzeugnisse oft übertrieben, weil man ja auch bei Zeugnissen der Note 4 noch lobend formuliert, z.B. "Seine Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen", Note 4, und "Seine Leistungen haben unsere Erwartungen stets und in jeder Hinsicht bei Weitem übertroffen", Note 1. Aber man darf nicht den Fehler machen, die Zeugnissprache am normalen Sprachgebrauch zu messen. Eine Aussage wie "Wir sind mit Ihnen zufrieden" ist im normalen Sprachgebrauch ja durchaus ein Lob.

Abgesehen davon: Eigenentwürfe sind für Personaler meist auch als solche erkennbar. An der Aufgabenbeschreibung, dem Umfang der Wertung, der Wahl der Formulierungen  usw. Ich kann dir empfehlen, einen Ghostwriter damit zu beauftragen. Bei arbeitszeugnis.de findest du auf der Startseite weitere Infos dazu.


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N.1=stets zur vollen oder stets zur vollsten Zufriedenheit

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Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???

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"zur vollsten Zufriedenheit"

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...zur vollsten Zufriedenheit...

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