Autor Thema: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?  (Gelesen 3507 mal)

Wolfgang

  • Gast
Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
« am: Mai 25, 2008, 15:39:27 Nachmittag »
Hallo,

mein alter Arbeitgeber sperrt sich gegen das Ausstellen eines Abschlußzeugnis weil er meint das Zwischenzeugnis reicht aus. Stimmt das wirklich?
Wie kann ich ihn sonst zwingen ein Abschlußzeugniss auszustellen?

Schonmal vielen Dank für die Antworten.

MFG Wolfgang

SMB

  • Gast
Re: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
« Antwort #1 am: Mai 25, 2008, 15:55:12 Nachmittag »
Hallo,

ich kenn mich da auch nicht aus. Aber eine Idee wäre, daß Du ihm anbietest, es selbst zu schreiben. Dann muß er nur noch unterschreiben und hat sonst selbst keine Arbeit damit. Dann könntest das gute Zwischenzeugnis nur noch anpassen bzw. abändern.

Aber meine Idee ist ohne Gewähr. Warte doch noch ein bißchen ab, was dir andere hier im Forum noch antworten.

Gruß,

  SMB

Mike

  • Gast
Re: Kein Abschlußzeugnis wenn Zwischenzeugnis ausgestellt wurde?
« Antwort #2 am: Mai 25, 2008, 23:07:14 Nachmittag »
Jeder Arbeitneher hat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Ich zitiere mal aus der folgenden Seite http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php

Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 der § 109, Absatz 1 GewO (Gewerbeordnung) für sämtliche Arbeitnehmer. Hier heißt es:

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.


Ein Zwischenzeugnis reicht nicht, denn dann bleibt ja u.a. offen, warum das Arbeitsverhältnis endete. Ein Arbeitnehmer, der bei einer Neubewerbung nur ein Zwischenzeugnis vorlegen kann, setzt sich dem Verdacht aus, er sei fristlos gefeuert worden und wolle dies nun durch Zurückhaltung des Abschlusszeugnisses verheimlichen. Aber  es ist richtig, dass es für manche Arbeitgeber eine lästige Pflicht ist, vor allem dann, wenn sie sich nicht mit der Zeugnissprache auskennen. Dann ist es wirklich besser, sich ein Zeugnis entwerfen zu lassen, um es unterschriftsreif beim Arbeitgeber einzureichen, oder das Zwischenzeugnis (wenn es wirklch gut und vollständig ist) überarbeiten zu lassen, siehe zum Beispiel hier:   
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php



  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Nach Vorgesetztenwechel wurde ein schlechtes Zeugnis ausgestellt-oder?

Begonnen von hans

5 Antworten
5386 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 24, 2010, 14:36:50 Nachmittag
von Maggy
xx
Zwischenzeugnis bekommen aber kein Abschlußzeugnis

Begonnen von Pit

1 Antworten
3310 Aufrufe
Letzter Beitrag April 06, 2006, 20:45:51 Nachmittag
von Mike
xx
Genaues Vorgehen wenn ehm. Arbeitgeber kein Zeugnis fertigt

Begonnen von skykey

1 Antworten
3129 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 28, 2006, 19:23:03 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Wer unterschreibt wenn kein Geschäftsführer da?

Begonnen von Heidi2009

1 Antworten
2890 Aufrufe
Letzter Beitrag November 18, 2009, 23:52:44 Nachmittag
von Sprossel78